Schöffen gesucht!


Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Schöffen werden bei Landes- und Amtsgerichten eingesetzt. In den Zuständigkeitsbereich des Schöffengerichtes fallen Straftaten, die mit nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Schöffen Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.

Für die Schöffenwahl in der Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden aus der Hansestadt Wismar insgesamt 67 Kandidatinnen und Kandidaten als freiwillige Bewerber benötigt. Von diesen 67 Kandidaten werden 18 Erwachsenen-Hauptschöffen und 12 Erwachsenen-Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar sowie 12 Erwachsenen-Hauptschöffen für die Strafkammer des Landgerichtes gewählt.

Die Schöffen werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die einheitlich für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts aufgestellt wird.

Die Eintragung in die Vorschlagsliste können Sie im

Ordnungsamt der Hansestadt Wismar
Scheuerstraße 2, Zimmer 215
23966 Wismar

beantragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden?
Bei Fragen steht Ihnen Frau Tarras telefonisch unter der 03841/251-3225 oder per E-Mail unter STarras@wismar.de gerne zur Verfügung.
Den Antrag „Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2023“ finden Sie unter https://www.wismar.de/AufrufSchöffenwahl.

Schöffen werden bei Landes- und Amtsgerichten eingesetzt. In den Zuständigkeitsbereich des Schöffengerichtes fallen Straftaten, die mit nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind Schöffen Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege.

Für die Schöffenwahl in der Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden aus der Hansestadt Wismar insgesamt 67 Kandidatinnen und Kandidaten als freiwillige Bewerber benötigt. Von diesen 67 Kandidaten werden 18 Erwachsenen-Hauptschöffen und 12 Erwachsenen-Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar sowie 12 Erwachsenen-Hauptschöffen für die Strafkammer des Landgerichtes gewählt.

Die Schöffen werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die einheitlich für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts aufgestellt wird.

Die Eintragung in die Vorschlagsliste können Sie im

Ordnungsamt der Hansestadt Wismar
Scheuerstraße 2, Zimmer 215
23966 Wismar

beantragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden?
Bei Fragen steht Ihnen Frau Tarras telefonisch unter der 03841/251-3225 oder per E-Mail unter STarras@wismar.de gerne zur Verfügung.
Den Antrag „Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl 2023“ finden Sie unter https://www.wismar.de/AufrufSchöffenwahl.

Wismar - 13.10.2022
Quelle: Pressestelle Hansestadt Wismar