Betriebsausschuss: Wahl ist ungültig


Wahl des Betriebsausschussvorsitzenden ist ungültig

Bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsausschusses am 28. Juni 2022 ist bei der Wahl des Ausschussvorsitzenden ein Fehler im Wahlvorgang aufgetreten. Nach Sichtung des Protokolls kommt das Rechtsamt der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu dem Ergebnis, dass die Wahl nichtig ist und damit wiederholt werden muss.

Der erste Wahldurchgang endete mit gleich vielen Stimmen für Ratsherrn Oppermann (SPD-Fraktion) und Ratsherrn Kracht (AfD-Fraktion). Statt infolge dessen per Los zu entscheiden, wie in Paragraf 32 Absatz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, wurde eine Stichwahl durchgeführt. Daher ist die Wahl des Ausschussvorsitzenden des Betriebsausschusses vom 28. Juni 2022 ungültig. Der Wahlfehler wird nunmehr in einer nachfolgenden Ausschusssitzung geheilt.

Neubrandenburg - 30.08.2022
Quelle: Pressestelle Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg