Land regelt Mehrbelastungsausgleich
Land regelt Mehrbelastungsausgleich zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Sozialministerin Stefanie Drese brachte heute im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes zu mehreren Sozialgesetzbüchern sowie zum Kommunalsozialverbandsgesetz ein.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung vor allem auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) vom 19. August 2021. Er beinhaltet in der Hauptsache die Neuregelung zum Mehrbelastungsausgleich für das Jahr 2019 im Landesausführungsgesetz SGB XII (Sozialhilfe) sowie die Regelung für den Mehrbelastungsausgleich ab dem Jahr 2021 im Landesausführungsgesetz SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).
Gleichzeitig hat das LVerfG dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu treffen.
„Der vorliegende Gesetzentwurf setzt das Urteil um und ist Ergebnis eines ausgiebigen Diskussionsprozesses innerhalb der Landesregierung“, verdeutlichte Ministerin Drese im Landtag.
Konkret sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2019 bis 2021 einen finanziellen Ausgleich für die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von einmalig 8,5 Millionen Euro vor. Dieser soll zusätzlich zu den bereits ausgezahlten Beträgen gezahlt werden.
Ab dem Jahr 2022 schlägt die Landesregierung vor, den Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene auf jährlich rund neun Millionen Euro festzulegen. Drese: „Das Land hat als Grundlage für die Zahlungen den notwendigen und angemessenen Mehraufwand der Kommunen ermittelt und für die Zeit ab 2022 eine Kostenprognose durchgeführt.“
Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf die Einrichtung eines gemeinsamen Datenpools von Land und Kommunen empfohlen. Damit könne das Land künftig in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern und im Rahmen der fachaufsichtlichen Befugnisse Kennzahlen und Daten zur Aufgabenerfüllung erheben, so Drese. „Diese Daten können dann für die zukünftige Planung von Kostenentwicklungen und für die Bemessung der Zuweisungen genutzt werden“, verdeutlichte die Ministerin.
Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Landtag die Überweisung in die fachlich zuständigen Ausschüsse beschlossen.
Schwerin - 07.10.2022
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport