Zu viele Wildschweine


Zehn-Punkte-Programm und Jagdrechtanpassung

„Die angekündigten Maßnahmen zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes im Land sind nicht Ausdruck einer aufgeheizten Hysterie, sondern angesichts des unvorstellbaren Schadenspotenzials der Afrikanischen Schweinepest unumgänglich.“ Das sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gestern im Schweriner Landtag. Der Minister verwies auf einen jährlichen Zuwachs an Wildschweinen von 200 bis 300 Prozent gegenüber dem Frühjahrsbestand. Schwarzwild gilt als potenzieller Überträger der Afrikanischen Schweinepest ASP, gegen die noch kein wirksamer Impfstoff auf dem Markt ist. Die Krankheit war 2017 in die drei baltischen Staaten und Polen vorgedrungen; die Zahl der Ausbrüche bei Wild- und Hausschweinen in den betroffenen Gebieten der Ukraine, im Baltikum, in Polen, Tschechien und Rumänien hatte sich mit 2632 Fällen gegenüber 2016 mehr als verdoppelt.

Das von Backhaus Anfang November vorgestellte Sofortprogramm zur Schwarzwildreduzierung, für das die Landesregierung für 2017 und 2018 2 Millionen Euro bereitstellt, umfasst folgende zehn Punkte:

Erstens wird das vom 11.01. bis 31.07. geltende Drückjagdverbot für drei Jahre ausgesetzt. Zweitens sollen revierübergreifende Drückjagden forciert und durch die Forst- und Nationalparkämter koordiniert werden. Drittens muss die Anzahl der Drückjagden in den Forst- und Nationalparkämtern erhöht werden. Viertens liegt der Schwerpunkt der Schwarzwildbejagung auf dem Abschuss von Frischlingen und reproduzierenden Bachen. Fünftens werden die Freigabebeschränkungen für Bachen auf gemeinschaftlichen Jagden aufgehoben – mit Ausnahme geschützter Muttertiere mit gestreiften Frischlingen. Sechstens wird es Ausnahmen von Jagdbeschränkungen in Schutzgebieten geben. Siebentens wird der Verzicht auf Standgelder und Jagdbetriebskosten bei Jagdbeteiligungen in den Forstämtern geprüft.

Achtens wird mit der unentgeltliche Abgabe von erlegten Frischlingen bis 25 kg Gewicht (aufgebrochen) an den Erleger oder die Jagdhelfer durch die Forst- und Nationalparkämter ein Jagdanreiz geboten. Neuntens wird mehr Geld in Fortbildungsmaßnahmen für Jäger und Landwirte fließen, insbesondere um die gegenseitige Unterstützung zu verbessern. Zehntens wird ab 1.12.2017 als finanzieller Anreiz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro gewährt, und zwar:

- beim Fund und der Beprobung eines kranken oder verendeten Stück Schwarzwildes
- für jeden erlegten Frischling bis 25 kg Gewicht (aufgebrochen)
- für jede erlegte nichtführende Bache ab dem Alter von 2 Jahren
- für jeden auf einer revierübergreifenden Drückjagd eingesetzten leistungsgeprüften (brauchbaren) Jagdhund.

Abgesehen von den Sofortmaßnahmen sei die Landesregierung seit längerer Zeit dabei, die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. „Allerdings werden hier andere Rechtskreise, z. B. das Waffenrecht, berührt, so dass eine Anpassung nicht von heute auf morgen umsetzbar ist“, so Backhaus. Eine Ausnahme vom Verbot künstlicher Lichtquellen etwa bei der Kirrung lehnte er ab; Vermeidungseffekte durch das Wildschwein seien die Folge, die die Jagd nur erschwerten.

Der Minister mahnte bei Tierhaltern die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung an. Der Kontakt zwischen Wild- und freilebenden Hausschweinen müsse unterbunden werden, schweinefleischhaltige Produkte dürften nicht an Hausschweine verfüttert, Wildschweinen müsse der Zugriff auf Speiseabfälle unmöglich gemacht werden, um den Ausbruch der Seuche zu verhindern. Bei einem ASP-Ausbruch wären im Land mehr als 200 Betriebe mit rund 830.000 Schweinen vom Verlust ihres Tierbestandes bedroht.

Schwerin - 15.11.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt