Wohngeldreform
Wohngeldreform bringt mehr Haushalten Wohnkostenzuschuss
Viele Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von der jüngsten Wohngeldreform. In der Bilanz des ersten Jahres nach ihrem Inkrafttreten ist die Zahl der Empfängerhaushalte im Land um ein Drittel von 20.778 auf 27.535 erhöht. Damit erhalten 3,3 Prozent aller Privathaushalte in M-V Wohngeld.
„Die jetzt vorliegende Wohngeldstatistik für das Jahr 2016 zeigt, dass sich unser Einsatz für diese längst fällige Reform gelohnt hat“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel. Zum 1. Januar 2016 war das Wohngeld erstmals seit 2009 wieder erhöht worden.
„Wichtig ist nun, dass es nicht wieder sieben Jahre bis zur nächsten Anhebung der Leistungen dauert. Ich unterstütze hier Bundesministerin Barbara Hendricks in ihrer Forderung nach einer regelmäßigen und bedarfsgerechten Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Preisentwicklung. Die nächste Bundesregierung ist gefordert, geeignete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wohngeldes auf den Tisch zu legen.“, so Christian Pegel.
Die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern hat es sich zum Ziel gesetzt, dass auch Menschen mit geringem und mittleren Einkommen, Alleinerziehende, Studierende und Ruheständler bezahlbare, gute Wohnungen finden. Hierfür leistet das Wohngeld einen unverzichtbaren Beitrag, indem es genau diese Haushalte mit einem Zuschuss zu den Wohnkosten unterstützt. „Das Wohngeld ist mehr als eine reine Sozialleistung. Es ist eine wertvolle Ergänzung der klassischen Wohnraumförderung des Landes. Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkünften werden so unterstützt, dass sie sich auch Wohnungen des mittleren Preissegments leisten können. Durch seine individuelle Berechnung ist das Wohngeld sehr treffsicher und wirkungsvoll“, sagte der Minister.
Im Durchschnitt 35 Euro mehr im Monat
Durch die Wohngeldreform ist das durchschnittliche monatliche Wohngeld in M-V von 93 Euro auf 128 Euro angestiegen. Mietzuschussempfänger erhalten im Schnitt 121 Euro (Vorjahr: 90 Euro), Lastenzuschuss-empfänger, d. h. Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, 185 Euro (Vorjahr: 120 Euro). Der Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass in den Haushalten von Eigentümern häufig mehrere Personen leben und die berücksichtigungsfähige Belastung für Eigenheime meist höher ist als eine Miete, wodurch sich ein höherer Wohngeldanspruch ergibt. Die größte Personengruppe im Wohngeld, der Ein-Personen-Rentnerhaushalt, erhält in M-V im Durchschnitt 93 Euro Wohngeld pro Monat (Vorjahr: 60 Euro).
Die durchschnittliche monatliche Wohnkostenbelastung der Empfängerhaushalte (Grundmiete zzgl. kalte Betriebskosten) sinkt von 38,4 Prozent vor Wohngeld auf 25,4 Prozent nach Wohngeld. Die Belastung nach Wohngeld ist knapp drei Prozentpunkte geringer als vor der Reform.
54 Prozent aller Wohngeldempfänger sind Rentner
Viele Rentner erhalten dank der Wohngeldreform wieder Unterstützung für ihre Wohnkosten, nachdem sie in den Vorjahren aufgrund der jährlichen Rentenerhöhungen sowie der Mütterrente die Einkommensgrenze überschritten und aus dem Wohngeldbezug gefallen waren. So ist die Zahl der Rentnerhaushalte im Zuge der Reform auch am stärksten gestiegen, um mehr als die Hälfte auf 13.700. Sie stellen damit mit mehr als 54 Prozent die größte Gruppe unter den Wohngeldbeziehern in Mecklenburg-Vorpommern. Es folgen die Arbeitnehmer/Beamten mit 29 Prozent sowie die Arbeitslosen und die Studenten/Auszubildenden mit jeweils knapp sechs Prozent.
Lastenzuschuss erreicht vor allem Familien
Ein-Personen-Haushalte machen in Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 64 Prozent den größten Teil der Wohngeldempfänger aus. Es folgen Zwei-Personen-Haushalte (15 Prozent) und Drei- bzw. Vier-Personen-Haushalte mit jeweils knapp acht Prozent.
Während zwei Drittel der Mietzuschussempfänger allein leben, sind dies nur ein Drittel der Lastenzuschussbezieher. Zugleich sind Mehrpersonenhaushalte unter den Eigentümern bei den Wohngeldempfängern besonders stark vertreten: In 32 Prozent der Haushalte mit Lastenzuschuss leben vier oder mehr Personen. „Mit dem Lastenzuschuss erreicht das Wohngeld demnach besonders viele Familien“, schlussfolgert Christian Pegel.
Die Zahl der Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren ist im Zuge der Wohngeldreform 2016 um etwa 35 Prozent auf knapp 8.000 Haushalte gestiegen.
HINTERGRUND
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte oberhalb des Existenzminimums. Das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Land gezahlt. Durch das Wohngeld sind Haushalte mit geringem Einkommen nicht auf das mitunter enge Wohnungssegment mit besonders günstigen Mieten beschränkt, sondern haben - anders als bei der Grundsicherung - auch Zugang zu Wohnungen mit durchschnittlichen Mieten. Dadurch leistet das Wohngeld einen wichtigen Beitrag zu stabilen Bewohnerstrukturen und die Durchmischung in den Quartieren.
Weitere Informationen unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld
Schwerin - 21.08.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung