Wichtige Hilfen für Opfer
Wichtige Hilfen für Opfer von Psychiatrie- und Heimeinrichtungen in der DDR – Drese informiert sich bei Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen
Ministerin Stefanie Drese besuchte heute die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes in der ehemaligen DDR, Anne Drescher. Dabei informierte sie sich über die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sowie über den Fonds „Heimerziehung in der DDR“.
Seit Januar 2017 arbeitet die Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung "Anerkennung und Hilfe". Seit dieser Zeit gehen stetig Meldungen von Betroffenen ein. Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung in Schwerin ist zuständig für alle Betroffenen mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Es wird erwartet, dass aus MV insgesamt 1.500 Betroffene die Hilfen der Stiftung in Anspruch nehmen werden.
„Mir ist es ein großes Anliegen, das den Betroffenen widerfahrene Leid öffentlich anzuerkennen“, betonte Ministerin Drese bei ihrem Besuch. Viele Opfer würden häufig noch heute unter den Folgen des begangenen Unrechts leiden. Drese: „Deshalb möchten wir einen Beitrag dazu leisten, finanzielle Benachteiligungen auszugleichen und Betroffene und ihre Angehörigen ermuntern, Mittel aus der Hilfeeinrichtung zu beantragen.“
Geschädigte können Unterstützungsleistungen durch eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Wer sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass dafür Beiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.
Neben der Stiftung arbeitet seit Juli 2012 bei der Landesbeauftragten die Anlauf- und Beratungsstelle für den Fonds "Heimerziehung in der DDR". 3.839 Betroffene hatten sich bis zum Meldeschluss im Herbst 2014 in MV für den Fonds angemeldet. Ministerin Drese: „Bis Ende 2017 werden mit allen Betroffenen die vorgesehenen Beratungsgespräche geführt und mögliche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen sein.“
Die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Anne Drescher sagte: "Bei den ehemaligen Heimkindern und auch den Minderjährigen in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe sehen wir ganz deutlich anhand von erschütternden Schicksalen im Umgang mit den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft die Schattenseiten des vermeintlich vorbildlichen Sozialwesens der DDR. Aktenkundig sind beispielsweise durch Inspektionen festgestellte gravierende bauliche und Versorgungsmängel in den Einrichtungen, die von den Verantwortlichen bis in die oberste Führung regelmäßig ignoriert wurden. Engagierte und aufopferungsvolle Mitarbeiter haben oft Schlimmeres verhindert, wurden aber bei ihren Bemühungen von der Partei- und Staatsführung im Stich gelassen."
Hintergrund:
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ besteht für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021. Sie beruht auf einer Vereinbarung der Arbeits- und Sozial-minister aus Bund und Ländern vom 1. Dezember 2016. Das Hilfesystem soll in Ergänzung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme die Betroffenen bei der Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen unterstützen. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung. Betroffene oder deren Angehörige oder Betreuer können sich bis zum Meldeschluss am 31.12.2019 an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden.
Kontakt:
Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in MV, Bleicherufer 7, 19053 Schwerin, Telefon 0385-551 56 901, Fax 0385-734 007, Mail: stiftung@lstu.mv-regierung.de, Internet: www.landesbeauftragter.de.
Informationen über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sind unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de abrufbar.
Schwerin - 25.04.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung