Vorfall in Ramin
Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen
Am 4. April 2017 war ein totes Kalb bei Ramin südöstlich der Löcknitz aufgefunden und dem Wolfsmanagement gemeldet worden. Die Situation ist noch am selben Tage durch einen Rissgutachter vor Ort beurteilt worden. Das neugeborene Kalb ist nach den vorliegenden Erkenntnissen außerhalb der Weide verendet, der Weidezaun bestand aus einer Litze, unter der das Kalb offenbar im Vorfeld durchgeschlüpft war. Zum Kadaver gehörte eine etwa 15 m lange Schleifspur.
Am Hals des Tieres fanden sich nach Bewertung des Rissgutachters Krallen-ähnliche Spuren, es war jedoch nicht klar, ob diese postmortal entstanden sind. Darüber hinaus war das Tier insbesondere im Bauchraum befressen, unter anderem auch von Nachnutzern wie Fuchs und Kolkrabe. Das Tier wurde geborgen und durch den Halter und seinen betreuenden Tierarzt der Transport zum Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit (LALLF) und Fischerei zur Untersuchung der tatsächlichen Todesursache organisiert. Im LALLF wurde das Kalb pathologisch untersucht. Demnach waren Hämatome im Halsbereich festzustellen und es besteht auch der Verdacht einer Fruchtwasseraspiration, welche das Tier im Vorfeld des Übergriffs geschwächt haben könnte. Vorsorglich wurde eine Tupferprobe genommen, die bislang nicht ausgewertet wurde.
„Am Tier lagen keine tatsächlichen Einbissstellen mit relevanten Speichelresten vor. Ein auswertbares Analyseergebnis war vor diesem Hintergrund nicht als wahrscheinlich anzunehmen. Für mich ist zunächst einmal wichtig, dass der Landwirt nun schnelle Unterstützung erhält und auf dem entstanden Schaden nicht sitzen bleibt, auch wenn Geld über den emotionalen Verlust eines Tieres nicht hinwegtrösten kann. Im aktuellen Fall hat der Landwirt einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, da der Wolf als Verursacher – insbesondere mit Blick auf die vorliegenden Hämatome sowie die relativ typische vorgefundene Schleifspur - nicht ausgeschlossen werden kann. Auch habe ich eine weitergehende genetische Untersuchung der Tupferprobe angeordnet“, so der Minister.
Auch räumt Backhaus ein, dass weitere Überlegungen hinsichtlich des künftigen Umgangs mit dem Wolf erforderlich sein werden: „Der vom Bundesumweltministerium auf der Umweltministerkonferenz vorgelegte Bericht lässt noch viele Fragen offen. Es bedarf klarer Vorgaben insbesondere zum Umgang mit Problemwölfen und zum zukünftigen Management bei Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes. Und es geht darum, dem subjektiven und dem praktischen Sicherheitsbedürfnis der Menschen gerecht zu werden. Das ist für mich absolute Chefsache. Ich freue mich, dass ich auf der UMK die Einrichtung einer länderoffenen Ad hoc-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene durchsetzen konnte, die sich genau mit diesen Fragen beschäftigt. Fakt ist aber auch: Wenn es Konfliktsituationen mit verhaltensauffälligen Wölfen oder Hybriden gibt, können wir schon jetzt Maßnahmen einleiten und einen Wolf auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes töten.“
Unabhängig von den aktuellen Schadensfällen ruft Minister Backhaus die Bevölkerung dazu auf, dass Wolfsmonitoring des Landes zu unterstützen: „In der Vergangenheit sind immer wieder Fotos oder Videos von vermeintlichen Wolfssichtungen in unserem Land aufgetaucht. Um ihren Echtheitswert überprüfen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass uns Belege für konkrete Beobachtungen zur Verfügung gestellt werden“, betonte der Minister. Adressaten sind das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) oder der Fachbereich Forstzoologie der TU Dresden. Die genauen Kontaktdaten können auf der Internetseite www.wolf-mv.de unter dem Stichwort „Monitoring“ abgerufen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit Wolfsbeobachtungen, Spuren, Losungen oder Risse online mitzuteilen. Kontaktformular unter:
http://wolf-mv.de/pages/eingabe.html
Schwerin - 12.05.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt