Verbot von Kinderehen
Verbot von Kinderehen stützt die Werte unserer Gesellschaft
Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) begrüßt, dass das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen Kinderehen verabschiedete: „Handschrift der Union“
"Kinderehen von unter 18-jährigen sind aus meiner Sicht in keinem Fall hinzunehmen. Ich begrüße dennoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach Kinderehen weitestgehend verboten werden. Ein wichtiger von CDU und CSU eingebrachter Regelungsinhalt ist, dass Jugendämter künftig auch verheiratete minderjährige Flüchtlinge in ihre Obhut nehmen müssen. Damit kann den Kindern der nötige Schutz und das Wohl, das ihnen hier in Deutschland garantiert ist, gewährt werden", sagt Justizministerin Hoffmeister zum Beschluss des Bundeskabinetts zu dem Gesetzentwurf.
Ministerin Hoffmeister hätte sich jedoch eine noch schärfere Regelung vorstellen können: "Laut Gesetzentwurf sollen künftig im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern, die jünger als 16 Jahre alt sind, in Deutschland nichtig erklärt werden. Ehen von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren sind von einem Gericht aufzuheben. An dieser Stelle hätte ich auch die Nichtigkeit befürwortet. Allerdings ist es bereits ein wichtiger Schritt, die Ehemündigkeit ausnahmslos auf 18 Jahre festzusetzen. Ehe mit Kindern gehören nicht in unsere Wertegemeinschaft."
Schwerin - 05.04.2017
Text: Justizministerium