Unterhaltsvorschuss


Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD): Wichtiger Schritt nach vorn beim Unterhaltsvorschuss

Als „wichtigen Schritt nach vorn“ wertet der Ministerpräsident Erwin Sellering die gestrige Einigung in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Unterhaltsvorschuss. „Ich werbe dafür, dass diese Einigung von allen Ländern mitgetragen wird“, sagte Sellering, der derzeit Vorsitzender in der Konferenz der Regierungschefs der Länder ist.

Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag gewährt werden, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Außerdem soll die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben werden. „Es ist wichtig, dass wir Alleinerziehenden und ihren Kinder in einer schwierigen Lebenssituation helfen“, betonte Sellering. „Wenn das dazu verpflichtete Elternteil den Unterhalt verweigert, ist schnelle Unterstützung erforderlich.“
Die gestrige Einigung sei ein großer Erfolg für Bundesfamilienministerin Schwesig. „Sie hat hart für die Besserstellung von Alleinerziehenden und Kindern gekämpft und am Ende deutliche Verbesserungen erreicht. Für die Länder war diese Einigung nicht einfach, weil sie für uns mit Mehrbelastungen verbunden ist. Am Ende haben wir aber einen guten Kompromiss gefunden, der vielen Alleinerziehenden und ihren Kindern hilft.“

Schwerin - 24.01.2017
Text: Staatskanzlei / Ministerpräsident


Ministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßt deutliche Verbesserungen für Alleinerziehende durch Ausweitung des Unterhaltsvorschusses


Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden. Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums Bund und Länder geeinigt.

„Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder. Ich freue mich deshalb sehr, dass ab dem Sommer mehr Alleinerziehende staatliche Unterstützung erhalten, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Das ist ein großer Erfolg für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Kinder, für die ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhalten den Unterhaltsvorschuss bisher nur bis zum 12. Lebensjahr und maximal für sechs Jahre. Drese: „Diese Begrenzung entfällt nun. Den Unterhaltsvorschuss soll es künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geben und die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das ist eine deutliche Verbesserung der Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Und damit bekämpfen wir ganz gezielt Kinderarmut", so Drese.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll 268 Euro monatlich betragen (0 bis 5 Jahre: 150 Euro; 6 bis 11 Jahre: 201 Euro). Die Reform kostet rund 350 Millionen Euro. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten von 33,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. In gleichem Maße sollen künftig auch die Einnahmen aus dem Rückgriff verteilt werden.
Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft. „Es ist gut, dass damit der Forderung der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung getragen wird“, betont Stefanie Drese.

Schwerin - 24.01.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung