Swinetunnel-Gutachten


Geringe Verkehrszunahme für Usedom zu erwarten

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat heute (03.11.2017) auf Usedom ein Gutachten vorgestellt, das die Auswirkungen einer festen Swinequerung auf den Verkehr auf der Insel Usedom auswertet. Auf Basis dieser Untersuchungen war zu entscheiden, ob und wenn ja, welchen Anpassungsbedarf der Tunnelbau auf der Insel und ihren Zufahrten erforderlich macht.

Die Gutachter erwarten nach ihren Ausführungen keine wesentlichen Veränderungen des Verkehrs auf, nach und von Usedom durch den Bau des Tunnels. Wesentliche Voraussetzung hierfür sei laut Gutachtern, dass die Begrenzung der Bundesstraße 110 auf Fahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 7,5 Tonnen bestehen bleibe. Straßenbauverwaltung und Energieministerium versicherten in diesem Zusammenhang, dass ein Ausbau dieser Straße hin zu einer Schwerlastfähigkeit und eine daraus folgende Änderung dieser Tonnagebeschränkung nicht beabsichtigt seien.

Die Gutachter erwarten nur moderate Verkehrszuwächse, die sich im Wesentlichen auf Urlauberverkehre auf der Insel Usedom, insbesondere im kleinen Grenzverkehr auswirken - bei den Tagestouristen. Darüber hinaus rechnen die Gutachter mit lediglich moderaten zusätzlichen Verkehrsmengen vom und zum Fährhafen Swinemünde, die sich durchgängig auf die B 110 bis zur Anschlussstelle Jarmen der Autobahn 20 auswirken würden. Dafür seien nach Einschätzung der Straßenbauverwaltung, gestützt durch Hinweise der Gutachter, die Straßen ausreichend ausgebaut.

Empfohlen haben die Gutachter der Straßenbauverwaltung jedoch eine nähere Betrachtung der Knotenpunkte B 110/B 199 in Görke und B 110/B 111 in Mellenthin. Außerdem raten sie, die B 110 zwischen A 20 und Anklam sowie die B 199 zwischen A 20 und Görke auszubauen. „Die Zufahrten zur Insel Usedom sind für mich ein wichtiges Anliegen. Die Empfehlungen des Gutachtens werden wir prüfen und im Rahmen der Möglichkeiten umsetzen“, so Verkehrsminister Christian Pegel. Die Gesamtkosten belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf ca. 51 Millionen Euro.

Unabhängig vom Gutachten werden nach Informationen der Straßenbauverwaltung auch die Strecken im weiteren Verlauf erneuert, wie zum Beispiel im Abschnitt der B 110 zwischen Pinnow und der Zecheriner Brücke.

Schwerin - 03.11.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung