Landkreis muss sich ans Gesetz halten
Schülerbeförderung: Landkreis Vorpommern-Rügen muss sich ans Gesetz halten
Im Verlauf der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses äußerten Vertreter der Landesregierung, dass sie die derzeitige Praxis der Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen für rechtswidrig halten. Dazu erklärt der Vorsitzende des Finanzausschusses und AfD-Landtagsabgeordnete Bernhard Wildt:
„Die Auslegung des Gesetzes durch den CDU-Landrat Ralf Drescher ist in der Tat eine Missachtung geltenden Rechts. Der Landkreis erstattet derzeit keine Kosten für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Schüler, die nicht die örtlich zuständige Schule besuchen. Das müsste er aber zumindest zum Teil.“
Im Landesschulgesetz ist klar geregelt, dass Schüler bis zur örtlich zuständigen Schule die kostenfreie Schülerbeförderung nutzen können, oder – für den Fall, dass kein vom Kreis eingerichteter Schulbus vorhanden ist – die Kosten für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erstattet bekommen. Und zwar unabhängig davon, ob sie selber Schüler dieser Schule sind, oder zu einer anderen Schule gehen.
Dazu führt Wildt aus: „Entscheidend ist, dass die örtlich zuständige Schule auf dem Schulweg liegt. Die Eltern müssen dann eigentlich nur den Fahrpreis von der örtlich zuständigen Schule bis zur tatsächlich besuchten Schule selber tragen. Das ist momentan im Landkreis Vorpommern-Rügen allerdings nicht der Fall. Hier wird den Eltern, deren Kinder nicht die örtlich zuständige Schule besuchen, jede finanzielle Erstattung verwehrt. Das verstößt ganz klar gegen das Gesetz. Das hat im Übrigen auch die Landesregierung in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses im Landtag erkannt. Ich frage mich: Wann wird die Landesregierung gegen dieses rechtswidrige Handeln des Landkreises Vorpommern-Rügen tätig?“.
Schwerin - 16.03.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern