Geflügelpest in MV
Geflügelpestfälle bei Wildvögeln in Polen und Schleswig-Holstein
Bei totaufgefundenen Wildvögeln am Dammscher See in Polen, unweit der Ostseeküste und etwa 20 km Luftlinie von der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern, wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 und somit Geflügelpest nachgewiesen. Parallel gibt es Informationen aus Schleswig-Holstein zu einem Wildvogelsterben. Dort haben Untersuchungen nach dem Fund von mehr als 100 verendeten Wasservögeln am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung ebenfalls den Nachweis der hochpathogenen Variante H5N8 des Influenza-A-Virus ergeben.
Die aktuellen Ereignisse geben auch in Mecklenburg-Vorpommern Anlass zur Sorge und erhöhter Wachsamkeit: „Wenn in der Küstenregion unserer Nachbarn Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, ist nicht auszuschließen, dass das Virus auch Mecklenburg-Vorpommern erreicht hat oder noch erreichen wird“, betont Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.
„Insofern rufe ich sowohl die für Umwelt und Naturschutz sowie die für Jagd zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes auf, die Wildvogelsituation in unserem Küstenbereich und an den Gewässern aufmerksam zu beobachten und bei Auftreten von Totfunden unverzüglich die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zu informieren“, sagt er weiter. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, mit offenen Augen durch die Landschaft zu gehen und Auffälligkeiten zu melden.
„Totfunde von mehreren Wildvögeln, die in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auftreten, müssen abgeklärt werden, um eine Früherkennung von Tierseuchen zu erreichen und entsprechende Vorsorge und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu ergreifen“, mahnt der Minister.
Geflügelhalter im Lande weist er nachdrücklich darauf hin, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und zu keiner Zeit Lücken in der Tierseuchenvorsorge zuzulassen. Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, müssen sich ihrer hohen Verantwortung bei der Einhaltung dieser Standards bewusst sein. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden und die eigenen Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Ebenso macht der Minister auf die bestehenden Untersuchungspflichten bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen aufmerksam. Hier hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.
Bei den bisher in diesem Jahr im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock durchgeführten Überwachungsuntersuchungen bei 151 Proben von Wildvögeln gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus.
Vor genau zwei Jahren im Winter 2014/2015 trat in Mecklenburg-Vorpommern in einer großen Putenmastanlage des Landkreises Vorpommern-Greifswald und bei in Zoos gehaltenen Vögeln in Anklam und der Hansestadt Rostock ebenfalls Geflügelpest durch eine hochpathogene Variante des Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 auf. Seinerzeit konnte dieses Virus in Deutschland in Einzelfällen auch bei Wildvögeln nachgewiesen werden; allerdings klinisch unauffällig.
Das Virus verursachte damals nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Ungarn mehrere Geflügelpestausbrüche in Hausgeflügelbeständen.
Schwerin - 08.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Minister Dr. Till Backhaus bereitet Aufstallungspflicht vor
Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus zeigt sich angesichts der flächenhaft auftretenden Klassischen Geflügelpest in Deutschland sowie in den Nachbarländern Polen und Ungarn in großer Sorge.
„Auch wenn wir noch keinen Nachweis des aktuellen Geflügelpesterregers H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern haben, müssen wir uns darauf einstellen, dass das Virus auch unser Land erreicht. Aktuell untersuchen wir Totfunde von Wildvögeln, wie sie witterungsbedingt in dieser Jahreszeit häufig vorkommen. Sollte das Virus in einem der toten Tiere nachgewiesen werden, werde ich umgehend eine Aufstallungspflicht veranlassen. Diese Maßnahme halte ich aus Gründen des Tierseuchenschutzes für unausweichlich. Ich bitte alle Geflügelhalter im Land, sich schon jetzt auf diesen Fall einzustellen. Auch die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind informiert und sensibilisiert. Epidemiologen des Friedrich-Loeffler-Instituts arbeiten derzeit an einer Analyse zur Bewertung des aktuellen Risikos zur Einschleppung sowie des Auftretens von hochpathogenem aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbestände in der Bundesrepublik Deutschland“, betonte der Minister.
Der Minister weist zudem erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Schwerin - 09.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Minister ordnet landesweite Aufstallung an
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt informierte heute im Rahmen einer Pressekonferenz über die aktuelle Lage in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund der Geflügelpest. Minister Dr. Till Backhaus zeigte sich in großer Sorge: „Schließlich wurde in der Küstenregion unserer Nachbarn in Polen und in Schleswig-Holstein das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 vor wenigen Tagen festgestellt. Auch aus Ungarn sowie im Bereich des Bodensees, in Baden-Württemberg als auch der Schweiz und Österreich liegen inzwischen Nachweise vor.“
„Deshalb haben wir gleich am Dienstag im Land alle berührten Behörden über die Gefährdungslage informiert und auch die Öffentlichkeit und die Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen“, so der Minister. Inzwischen liegt ein erster positiver Befund bei einer auf der Insel Riems tot aufgefundenen Reiherente vor. Ebenso besteht der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest auf der Ostseeinsel Greifswalder Oie. Dort werden im Verlaufe des Tages die weiteren Untersuchungsergebnisse erwartet.
„Der Nachweis von HPAI H5N8 und somit von Geflügelpest auf der Insel Riems hat zur Folge, dass ich alle Geflügelhalter dazu aufrufe bis Sonntag eine landesweite Aufstallung vorzunehmen. Ab Montag werden wir verstärkt kontrollieren, ob dieses umgesetzt wurde.“, betonte Dr. Till Backhaus. Um den Fundort des Wildvogels wird außerdem ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach der Geflügelpest-Verordnung des Bundes.
„Wir stehen im engen Kontakt mit dem Bund und den Ländern und mit Blick auf bundesweite Maßnahmen in Abstimmung“, sagte Backhaus abschließend.
Für eventuelle Rückfragen und Hinweise wurde ein Bürgertelefon unter der Nummer 0385-588 6066 eingerichtet, das werktags von 9 bis 14 Uhr erreichbar ist.
Maßnahmen im Sperrbezirk
- Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Die zuständige Behörde
- bringt an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest – Sperrbezirk“ gut sichtbar an,
- führt in den im Sperrbezirk gelegenen Beständen, in denen Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, Untersuchungen über den Verbleib von gehaltenen Vögeln, Fleisch von Geflügel, Eiern, tierischen Nebenprodukten und Futtermitteln
- kann für die im Sperrbezirk gelegenen Bestände serologische oder virologische Untersuchungen anordnen,
- kann die Tötung und unschädliche Beseitigung im Sperrbezirk gehaltener Vögel anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, insbesondere zur unverzüglichen Beseitigung eines Infektionsherdes, erforderlich ist
- kann die Jagd auf Federwild untersagen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Tierhalter haben
- der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
Außerdem gilt für den Sperrbezirk Folgendes:
- gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden;
- die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist verboten;
- gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden; auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht befördert werden;
- die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten;
- Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
Maßnahmen im Beobachtungsgebiet:
- Die zuständige Behörde bringt an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest – Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar an.
Außerdem gilt für das Beobachtungsgebiet Folgendes
- gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden; gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden;
- die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten;
- Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
Schwerin - 10.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
12 weitere Wildvögel-Kadaver positiv auf Geflügelpest getestet
Es liegen 12 weitere positive Befunde der Geflügelpest vor. Das ergaben am Nachmittag Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems. Die untersuchten Proben stammen von toten Wildenten, die gestern auf der Greifwalder Oie geborgen wurden.
Weitere Verdachtsfälle vom Darß (Höckerschwäne) und dem Nordufer des Schweriner Sees (Reiherenten) werden derzeit im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei voruntersucht. Sofern die Beprobungen den Verdacht auf das Influenza Virus des Subtyps H5 bestätigen, werden die Proben zur abschließenden Abklärung ins FLI gebracht.
Bei einer Pressekonferenz im Agrarministerium ordnete Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute Vormittag eine landesweite Stallpflicht für Geflügelhalter an.
Der entsprechende Erlass wird heute vom Agrarministerium an die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte gesandt. Diese werden als zuständige Behörden entsprechende Verfügungen erlassen, die am Montag (14.11.) in Kraft treten.
Schwerin - 10.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Verdacht auf Vogelgrippe in einem privaten Nutztierbestand
In Mecklenburg-Vorpommern liegt der erste Verdacht auf Vogelgrippe in einem privaten Nutztierbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald vor. Dabei handelt es sich um einen kleinen Bestand von 58 Hühnern und Enten. Dieser wurde bereits gekeult. Kadaver-Proben werden aktuell im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei auf den Subtyp H5 untersucht.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist darauf hin, dass es sich bei dem Vorfall momentan noch um eine unbestätigte Verdachtsmeldung handelt. Dennoch: „Alleine der Verdacht bestätigt mich darin, dass die Lage ernst ist und es im Sinne des Tierseuchenschutzes die richtige Entscheidung war, eine landesweite Aufstallungspflicht zu verhängen“, sagte er weiter.
Auch betonte er noch einmal: „Wir haben es hier mit einem hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Virus zutun. Alle Geflügelhalter sind dazu verpflichtet die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um potentielle Infektionsherde auszuschalten.“
Geflügelhalter können sich bei Fragen zum Schutz ihrer Bestände vor der Vogelgrippe auch am Wochenende kundig machen.
Das Informationstelefon des Agrarministeriums ist auch am Samstag und Sonntag jeweils von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar.
Schwerin - 11.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Nachweis erbracht: Geflügelhof war vom H5N8-Virus befallen – Minister im LALLF
Die Geflügelpest-Fälle in Mecklenburg-Vorpommern mehren sich: Das hochansteckende H5N8-Virus konnte am frühen Samstagmorgen sowohl in verendeten Reiherenten vom Nordufer der Schweriner Sees (LK Nordwestmecklenburg) als auch in Wildvögel-Kadavern von der Insel Ruden nachgewiesen werden. Ebenso bestätigte sich der H5N8-Verdacht bei den toten Enten und Hühnern aus einem Geflügelkleinstbestand (58 Tiere) bei Mesekenhagen. 31 Tiere waren bereits verendet, als die Einsatzkräfte eintrafen, der Rest wurde getötet. Auch eine Großmöwe aus dem Stadtgebiet Rostock starb nachweislich an der Geflügelpest.
„Damit haben wir eine neue unschöne Situation, nämlich den ersten amtlich bestätigen Fall in einem Nutztierbestand. Ich hoffe sehr, dass dies ein Einzelfall bleibt und das Virus nicht auf weitere Nutzierbestände übergreift. Für die Tierhalter ist der Tod eines jeden Tieres ein großer Verlust – ökonomisch und emotional“, kommentierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Das aktive Seuchengeschehen der vergangenen Tage spreche für die Aggressivität und hohe Anpassungsfähigkeit des Erregers, so der Minister. „Auch haben wir es nun offiziell mit einem kreisübergreifenden Geschehen zu tun“, betonte er. Die Seuchenentwicklung gebe Anlass, dass sich Bund und Länder nun umgehend auf ein bundesweites Vorgehen verständigen müssen. „Die Tiere und damit auch unsere Wirtschaft müssen geschützt werden.“
Mit Freude nimmt Minister Backhaus deshalb zur Kenntnis, dass das Bundlandeswirtschaftsministerium für den späten Samstagnachmittag kurzfristig einen Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen hat. „Sicher hat man erkannt, dass wir deutschlandweit ein flächendeckendes Geschehen bekommen können und die Bundesrepublik dann eventuell für den internationalen Handel gesperrt wird.“
In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Krisenbewältigung derweil auf Hochtouren. Heute besucht Minister Backhaus das Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei, um sich ein Bild von den Untersuchungen zu machen und die weiteren Abläufe zu besprechen. „Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr im Einsatz, auch am Wochenende. Dafür danke ich Ihnen sehr“, sagte er.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg errichte bereits gestern vorsorglich einen Sperrbezirk mit einem Radius von 3 Kilometer rund um den Fundort der Reiherenten im Naturschutzgebiet Döpe See. Vom Sperrbezirk betroffen sind die Orte Hohen, Viecheln, Hädchenshof, Bad Kleinen, Kleekamp und Ventschow. Im Radius von 10 Kilometer wurde ein Beobachtungsbezirk festgelegt, der weitere Ortschaften einschließt.
Der Betrieb bei Mesekehagen lag innerhalb der Zehn-Kilometer-Beobachtungszone rund um den ersten Fundort einer mit dem H5N8-Virus infizierten Ente auf der Insel Riems. Nun wird auch hier für zunächst 21 Tage ein Sperrgebiet errichtet, das Beobachtungsgebiet entsprechend ausgeweitet. Das zuständige Veterinäramt bringt dazu an den Hauptzufahrwegen zu den Sperrbezirken Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Sperrbezirk“ an. Gleiches kann für den Fund im Rostocker Stadtgebiet gelten.
Auch führt das zuständige Veterinäramt in diesen Gebieten Untersuchungen über den Verbleib gehaltener Vögel, Fleisch von Geflügel, Eiern, tierischen Nebenprodukten und Futtermittel durch. Der Transport und Handel mit diesen Erzeugnissen ist sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet streng untersagt.
Schwerin - 12.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Keine neuen Nachweise bei Nutztieren – Wildvögel weiter betroffen
„Die Situation ist stabil, kann sich aber mit jedem Verdachtsmoment schlagartig ändern.“ – Mit diesen Worten beschrieb Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit gibt es keine neuen Nachweise auf das H5N8-Virus in Haus- oder Nutztierbeständen.
Anders sieht es bei Wildvögeln aus: Am Wochenende wurden ein Mäusebussard bei Ummanz auf Rügen, zwei Mantelmöwen in Boltenhagen (Ortsteil Tarnewitz) und eine Silbermöve in Hohen Viecheln im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) positiv auf H5 getestet. Aktuell sind die Proben im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems zur Feindiagnostik. Ebenso abgeklärt werden dort derzeit verendete Wildvögel, die in Plau am See gemeldet wurden.
Sollten die Untersuchungen im FLI positive Ergebnisse bringen, würden zu den fünf bereits eingerichteten Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten am Nordufer des Schweriner Sees, auf der Greifswalder Oie, der Insel Riems, im Stadtgebiet Rostock und rund um den Geflügelhof im vorpommerschen Mesekenhagen drei weitere Restriktionsgebiete hinzu kommen (Ummanz, Boltenhagen, Plau am See). Der Fundort der Silbermöwe in Hohen Viecheln im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt in den schon am Nordufer des Schweriner Sees bestehenden Restriktionsgebieten.
„Nach Festlegung eines Sperrbezirkes dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier aus einem Bestand für die Dauer von 21 Tagen nicht verbracht werden. Gleiches gilt auch für frisches Fleisch, Hackfleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen von im Sperrbezirk gehaltenen Vögeln oder Federwild. Im Beobachtungsgebiet gelten diese Regelungen für die Dauer von 15 Tagen. Die genauen Beschränkungen für die jeweiligen Gebiete macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannt“, betonte Minister Backhaus.
Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter ermitteln aktuell, welche Tierhaltungen in den betroffenen Gebieten liegen, führen klinische Kontrollen in den Geflügelhaltungen vor Ort durch und entnehmen Tupferproben zur serologischen und virologischen Untersuchung im Rostocker Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, um Hinweise auf mögliche weitere Infektionsherde zu erhalten und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
„Auch wenn die Lage hierzulande aktuell noch überschaubar ist, müssen wir auf das Schlimmste vorbereitet sein“, unterstrich der Minister. „Die Ereignisse in Schleswig-Holstein zeigen, welche Dimension die Seuche auch in seuchenhygienisch sehr gut abgesicherten Geflügelhaltungen quasi über Nacht annehmen kann.“ Sein Appell an die Geflügelhalter: „Wir alle wissen, dass stets wiederkehrend mit Einbruch der kalten Jahreszeit das Geflügelpest-Risiko zunimmt. Bei Minusgraden wird das Virus im Boden oder im Eis konserviert und kann dort mehrere Wochen überdauern. Tierhalter müssen in diesen Tagen einen plötzlichen Seuchenausbruch in ihre Abläufe einkalkulieren und zu jeder Zeit in der Lage sein, ihr Geflügel innerhalb von 48 Stunden aufzustallen.“
Die Geflügelwirtschaft, so der Minister, sei ein wichtiger Wirtschaftszweig. Sie schaffe Arbeitsplätze und trage maßgeblich dazu bei, dass Deutschland im Export weltweit an der Spitze steht. „Wir alle sollten deshalb ein Interesse haben, das Seuchengeschehen möglichst schnell zum Erliegen zu bringen“, sagte der Minister. Dazu gehöre auch, jede Art von tierischen Totfunden abklären zu lassen. „Vogel-Kadaver, die über eine längere Zeit unbemerkt herumliegen, sind hoch infektiös und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Erreger auf andere Tierarten überspringt“, erklärte Backhaus. Raubwild, wie Marder, Marderhunde und Füchse, würden die Kadaver in ihre Baue und Ruheplätze bringen und können somit zur Verbreitung des Virus beitragen.
Bund und Länder haben sich beim Zentralen Krisenstab Tierseuchen am Wochenende zunächst darauf geeinigt, die Seuchenentwicklung weiter zu beobachten. Die einzelnen Bundesländer treffen ihre Maßnahmen auf der Grundlage einer von ihnen durchgeführten Risikoanalyse. Deshalb reichen die Maßnahmen in den Ländern derzeit je nach Betroffenheit von Aufstallungen lediglich in Risikogebieten bis hin zu landesweiten Aufstallungen des Geflügels. In jedem Fall müssen im gesamten Bundesgebiet in allen Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um die Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.
„Sollte das Virus weitere Bundesländer nachweislich erfassen, werde ich meiner Bitte um eine bundesweite Aufstallungspflicht noch einmal Nachdruck verleihen“, kündigte der Minister an. Das diene auch dem Ziel, die ökologische Freilandhaltung, die in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet ist, nicht zu gefährden. Eine schnelle Bekämpfung mit restriktiven Maßnahmen führe letztlich zu einer schnelleren Freigabe der Tiere zurück in die Freilandhaltung. Auch die Einberufung einer Sonder-Agrarministerkonferenz behalte er sich je nach aktueller Lage vor.
Gleichwohl wies Minister Backhaus noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt. „Verbraucher können Geflügel nach wie vor bedenkenlos verzehren, auch auf den Weihnachtsbraten muss niemand verzichten.“ Dass die Verunsicherung auf Seiten von Tierhaltern und Verbrauchern hoch ist, beweist das hochfrequentierte Informationstelefon des Landwirtschaftsministeriums. Am Samstag und Sonntag sind innerhalb der Sprechzeiten je bis zu 50 Anrufe entgegengenommen worden.
Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Agrarministeriums
Schwerin - 14.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Letzter Aufschub für Geflügelhalter: Nachzügler müssen jetzt melden
Seit Montag gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Stallpflicht. Erste Kontrollen der Veterinärämter zeigen, dass noch nicht alle Tierhalter ihre Pflichten erfüllen. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont deshalb nochmals: „Wer Geflügel hält, ob privat oder gewerblich, hat dies sowohl bei der Tierseuchenkasse als auch beim zuständigen Landkreis anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich zu melden. Ebenso gilt das Aufstallungsgebot. Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gefährdet unterm Strich seinen eigenen Bestand.“
Um Geflügelhaltern die Gelegenheit zu geben, ihre Pflichten noch folgenlos umzusetzen, verlängert Minister Backhaus den Zeitraum, in den die zuständigen Behörden von Strafen absehen. Nachzügler müssen ihren Melde- und Aufstallungspflichten binnen der nächsten 48 Stunden nachkommen. „Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wir haben es hier mit einer hochansteckenden Seuche zutun. Die untersuchten Proben zeigen, dass die Kadaver eine sehr hohe Viruslast in sich tragen. Jede Nachlässigkeit in der Haltung und im Umgang mit den Tieren kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.“
Mecklenburg-Vorpommern ist ein Geflügelland. Insgesamt gibt es hierzulande rund 41.600 Geflügelhaltungen mit fast 14,5 Mio. Tieren. Davon halten rund 41.300 weniger als 1.000 Tiere. Die meisten Geflügelhaltungen gibt es anteilig nach Landkreis an der Mecklenburgischen Seenplatte (rd. 9.700), gefolgt von Ludwigslust-Parchim (rd. 8.100) und Vorpommern-Rügen. Gehalten wird vorwiegend Zucht- und Nutzgeflügel, wie Hühner, Gänse, Enten und Puten.
Hinzu kommt, dass Mecklenburg-Vorpommern zweimal jährlich von bis zu 6 Mio. Zugvögeln durchflogen wird. Sie können das hochagressive H8N5 Virus auf Haus- und Nutztierbestände übertragen. „Die Zahlen machen deutlich, wie zentral die Bedeutung eines lückenlosen Seuchenmanagements bei der Eindämmung des tödlichen Geflügelpest-Virus ist. Land, Tierhalter, Jäger, Förster, Naturschützer und Bürgerinnen und Bürger sind hierbei gleichermaßen gefragt“, so Backhaus.
Schwerin - 15.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Zwischenbilanz zur Geflügelpest: 17 Wildvögel und 3 Hobbyhaltungen betroffen
Vor einer Woche wurde die Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern bei einer infizierten Wildente auf der Insel Riems amtlich festgestellt. Seither ist das Seuchengeschehen innerhalb kürzester Zeit rasant fortgeschritten. „Nie zuvor hat sich das Virus so schnell über die gesamte Bundesrepublik ausgebreitet“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V. In Deutschland sind bislang nur wenige Bundesländer verschont geblieben, darunter Brandenburg, Thüringen Rheinland-Pfalz und das Saarland. Hierzulande wurde das H5N8-Virus innerhalb der vergangenen Woche bei 17 Wildvögeln und in drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen.
Mittlerweile sind in M-V alle Landkreise vom Seuchengeschehen betroffen. Konzentrierte es sich das Geschehen zunächst auf die Küstenregionen, so breitet sich das Virus immer weiter in die südlichen Landesteile aus. „Der Erreger wurde bei Hausgeflügel bislang nur in drei kleinen privaten Hobbyhaltungen festgestellt. Wir müssen alles daran setzen, dass weitere Einschleppungen des Erregers in unsere Hausgeflügelbestände möglichst vermieden werden. Die rasante Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln innerhalb der letzten Tage im gesamten Bundesgebiet und in Nachbarländern zeigt die hohe Gefährlichkeit dieses Geflügelpestgeschehens. Daher wiederhole ich meine Forderung nach einem bundesweiten Aufstallungsgebot für Geflügel“, so der Minister.
Am vergangenen Wochenende bestätigte sich der H5N8-Verdacht erstmals in einer Hobbyhaltung mit 58 Hühnern und Enten in Mesekenhagen (LK Vorpommern-Rügen). Am Mittwoch wurde das Virus in einem Hausgeflügelbestand mit 77 Hühnern und 40 Tauben in Glöwitz bei Barth (LK Vorpommern-Rügen) festgestellt. Seit gestern ist es amtlich: Auch in einem Hausgeflügelbestand mit 74 Enten, Hühnern und Tauben bei Sundhagen (LK Vorpommern-Rügen) liegt die Geflügelpest vor. Die Tiere in allen drei Beständen wurden unverzüglich getötet, die Stallungen gereinigt und desinfiziert.
Landesweit gibt es derzeit insgesamt 19 Sperrbezirke und 22 Beobachtungsgebiete, von denen drei aus Schleswig-Holstein bis nach Mecklenburg-Vorpommern hineinreichen. Besonders betroffen ist die Region südlich des Greifswalder Bodden, wo sich mehrere Beobachtungsgebiete überlagern. Vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, und Fischerei (LALLF) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sind bisher 158 Proben aus der Wildvogelpopulation und 723 Proben aus Geflügelhaltungen auf das Vorliegen des hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 untersucht worden (Stand 17.11.2016).
Schwerin - 18.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Geflügelpest: Gefahr nicht gebannt – weiterhin Vorsicht geboten
im Binnenland werden noch immer Wildvögel tot aufgefunden, die an der Geflügelpest H5N8 verendet sind.
Inzwischen konnte das hochpathogene H5N8-Virus hierzulande bei 116 Wildvögeln im Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden. Im Ergebnis mussten in 38 Fällen Restriktionszonen eingerichtet werden. Im Hausgeflügelbestand sind es mittlerweile 11 bestätigte Seuchenobjekte.
Auch wurde ein australischer Emu in einem Tierpark in Ueckermünde infiziert, in dem erfreulicherweise alle übrigen Vögel bis heute als frei von der Geflügelpest bestätigt werden konnten. „Diese wertvollen Vögel waren vor dem Eintrag von Kot von oben geschützt und können somit den Besuchern des sehr schönen Tierparkes weiterhin Freude bereiten“, sagte Landwirtschaftschafts Dr. Till Backhaus.
Gleichwohl betonte er, dass das Virus in M-V immer noch massiv vorhanden ist: „Ich gehe davon aus, dass wir noch weit in die Adventszeit hinein gegen die Tierseuche kämpfen müssen. Unsere Fachleute im Ministerium, im Labor und in den Landkreisen arbeiten ohne Pause, auch an den Wochenenden.“
Backhaus: „Ich bitte alle Geflügelhalter und alle Rassegeflügel-Züchter um Verständnis, dass in der gegenwärtigen Situation das landesweite Aufstallungsgebot und die verordneten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Nur so kann die Geflügelpest im wahrsten Sinne des Wortes nicht auf fruchtbaren Boden fallen.“
Deutschlandweit ist das Virus der Geflügelpest bislang in 18 Hausgeflügel-Bestände gelangt. Insgesamt starben bundesweit 415 tot aufgefundene Wildvögel nachweislich an der hoch pathogenen Form der Aviären Influenza H5N8 (Geflügelpest).
Schwerin - 28.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Nutztierbestand in Neukloster von Geflügelpest betroffen
In Neukloster im Landkreis Nordwestmecklenburg konnte heute das hochpathogene H5N8-Virus in einem kleinen Geflügelbestand mit rund 300 Hühnern, Enten und Gänsen amtlich festgestellt werden. Damit sind landesweit mittlerweile insgesamt 10 Nutztierbestände von der hochpathogenen Geflügelpest H5N8 betroffen und 2 Bestände von einer niedrigpathogenen Form des Virus. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg eingerichtet.
„Das Virus ist noch immer auf dem Vormarsch. In allen Landesteilen werden nach wie vor tote Wildvögel aufgefunden, die nachweislich an der Geflügelpest verenden. Nun hat es wieder einen Nutztierbestand getroffen. Die Geschehnisse deuten darauf hin, dass wir das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht haben. Ich weise deshalb alle Geflügelhalter und alle Rassegeflügel-Züchter erneut daraufhin, dass das landesweite Aufstallungsgebot und die verordneten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen, damit sich das Virus nicht unkontrolliert verbreiten kann“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Schwerin - 30.11.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Monatsbilanz zur Geflügelpest: „Keine Entspannung in Sicht“
Knapp ein Monat nach dem ersten amtlichen Nachweis des Geflügelpest Virus H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern ist Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufolge aktuell keine Entspannung der Lage zu erwarten, die eine Aufhebung der landesweiten Aufstallung rechtfertigt. Diese Einschätzung gab er heute im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ab.
„Nach wie vor zeigt das Geschehen eine noch nie dagewesene Dynamik mit rasanter Ausbreitungstendenz. Jeden Tag erreichen uns neue Fälle aus M-V, Deutschland und der Welt. Besorgniserregend ist vor allem die hohe Viruslast und Erregerausscheidung bei Wildvögeln“, so der Minister. Seit dem ersten Nachweis Anfang November hat sich das Virus über das gesamte Bundesgebiet ausgebreitet. Vom Seuchengeschehen sind derzeit 13 Bundesländer betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern ist kein Landkreis mehr ohne Virusnachweis in der Wildvogelpopulation.
Im Rahmen risikoorientierter Betriebskontrollen durch die örtlichen Veterinärämter und rund 1.600 Abklärungsuntersuchungen des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) konnte das H5N8-Virus hierzulande bislang bei rund 160 Wildvögeln sowie in 12 Nutztierbeständen bestätigt werden. Rund 750 Stück Hausgeflügel wurden im Zuge dessen vorsorglich getötet.
Backhaus: „Das ist bedauerlich für die betroffenen Tierhalter, aber kein Vergleich zu den Problemen in anderen betroffenen Bundländern und kein Vergleich zu dem Seuchengeschehen in M-V in früheren Jahren.“ In Mecklenburg-Vorpommern sind große Tierbestände bislang vom H5N8-Virus verschont geblieben. „Für mich ist dies ganz klar ein Erfolg des Aufstallungsgebots, welches ich frühzeitig angeordnet habe. Mir ist bewusst, dass diese Maßnahme nicht überall auf Gegenliebe und Verständnis stößt, auch ich fühle mir den Tierhaltern, denen es nicht leichtfällt, ihr Federvieh einzusperren. Am Ende des Tages ist es aber unsere Pflicht und Verantwortung, die Ausbreitung des Virus unter allen Umständen zu verhindern.“
Zwischenzeitlich sind andere Länder dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns gefolgt und haben ebenfalls eine landweite Aufstallung angeordnet. „Ich glaube aber nach wie vor, dass wir ein bundesweites Aufstallungsgebot brauchen. Wenn wir nicht einheitlich handeln, dann kann uns das Seuchengeschehen davonlaufen und ungeahnte Ausmaße und wirtschaftliche Schäden für die gesamte deutsche Geflügelwirtschaft nach sich ziehen. Ich muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass sich hierfür derzeit leider keine Mehrheiten finden lassen“, so Backhaus.
Auch wenn die Herkunft des Erregers bisher nicht zweifelfrei aufgeklärt werden konnte, so ist unbestritten, dass das Virus insbesondere in der Wildvogelpopulation grassiert. Das FLI geht in seiner aktuellen Risikoeinschätzung nach wie vor von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln aus.
Um potenzielle Infektionsketten zu durchbrechen hat Mecklenburg-Vorpommern neben der Stallpflicht ein Jagdverbot auf Federwild verhängt. „Damit soll vermieden werden, dass erkrankte Vögel durch die Bejagung unnötig gestört und aufgescheucht werden und das Virus weiterverbreitet wird“, erklärte der Minister. Analog zum Wildvogelmonitoring werden auch Prädatoren, wie Füchse, Marder oder Minke, stichprobenartig auf H5N8 überprüft. Sie fressen oder verschleppen Wildvögel und können auf diese Weise zur Verschleppung des Virus beitragen.
Abschließend richtete der Minister einen ausdrücklichen Dank an alle Geflügelhalter im Land, an die Mitarbeiter im Ministerium und den nachgeordneten Behörden, an die Landkreise und Kommunen, aber auch an die vielen ehrenamtlichen Helfer, wie Naturschützer und Jäger. „Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten funktioniert sehr gut, auf eine weitere Ausbreitung der Seuche sind wir vorbereitet.“
Verbrauchern bat er, das Vertrauen zu Geflügelmästern nicht zu verlieren: „Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass der Erreger auch Menschen infizieren kann. Fleisch, das in den Verkauf geht, unterliegt zudem strengen Kontrollen.“ Durch die Einfuhrverbote etlicher Drittländer wie Japan, Korea und der Russischen Föderation wir M-V auch im kommenden Jahr noch die Folgeschäden im nationalen und internationalen Handel zu bewältigen haben.
Schwerin - 07.12.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Geflügel bleibt im Stall – Vogelgrippe nicht ausgestanden
Es ist still geworden um die Vogelgrippe. Immer mehr Geflügelhalter fragen sich, wann die landesweite Aufstallungspflicht aufgehoben wird. Dazu nimmt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung:
„Auch wenn die Vogelgrippe sukzessive aus dem Bewusstsein der Allgemeinheit verschwindet, ist in Mecklenburg-Vorpommern eine Ausbreitungstendenz weiterhin gesichert gegeben. Hierzulande werden immer noch H5N8-Nachweise in Vögeln geführt, das Virus ist also präsent. In der Umgebung von Fundorten werden verstärkt Proben, auch Kotproben an Wildvogelrastplätzen, entnommen.“
„In den Gebieten, wo das Virus nachweislich floriert, ergeben weitere Untersuchungen aktuell keinen zusätzlichen epizootiologischen Erkenntnisgewinn. Hier werden demnach weniger Proben gezogen und damit auch weniger Virusnachweise erbracht. Das heißt aber nicht, dass das Seuchengeschehen tatsächlich rückläufig ist. Insbesondere die internationale Situation spricht dagegen: Hochaktuelle Geflügelpest-Ausbrüche in Polen, den Niederlanden, Dänemark oder Ungarn zeigen, dass die Situation längst nicht ausgestanden ist.“
„Als oberste Fachaufsicht der Veterinärbehörden im Land trägt mein Haus die Pflicht und die Verantwortung, die Tierhalter mit ihren Beständen möglichst unbeschadet durch das Seuchengeschehen zu bringen. Dass wir bisher von größeren Hiobsbotschaften verschont geblieben sind, spricht für unsere Sicherheitsmaßnahmen. Sie dienen der Tiergesundheit und dem Erhalt wirtschaftlicher Werte. So sehr ich mit jedem Geflügelhalter mitfühle, der sein Federvieh einsperren muss, zum Schutz gegen ein Überspringen des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel halte ich die Aufstallungspflicht nach wie vor für gerechtfertigt und notwendig.“
„Auch möchte ich darauf hinweisen, dass den Tierhaltern ebenfalls eine besondere Verantwortung bei der Gesunderhaltung der Tiere und beim Seuchenschutz zukommt.“ Die allgemeinen Pflichten des Tierhalters zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen sind in § 3 des Tiergesundheitsgesetzes geregelt.
Schwerin - 22.12.2016
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Minister Dr. Till Backhaus (SPD) zur Stallpflicht: „Belastend, aber notwendig!“
Auch knapp elf Wochen nach dem ersten amtlichen Nachweis des hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus (HPAI) des Subtyps H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich laut Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus keine Entspannung der Lage, die eine Aufhebung der landesweiten Aufstallung rechtfertigt.
„Mir ist bewusst, dass die mehr als zweieinhalb Monate Geflügelpest für alle Beteiligten, insbesondere für unsere Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen im Land, eine große Belastung darstellen, aber unter den aktuellen Voraussetzungen ist die landweite Stallpflicht unbedingt erforderlich. Derzeit kann ein ungeschützter Auslauf für das empfängliche Hausgeflügel nicht verantwortet werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Betriebe und Tiere so gut wie vor Erregereinträgen zu schützen“, sagte Backhaus.
Nach wie vor weist das Seuchengeschehen eine hohe Ausbreitungstendenz auf. So hat sich das HPAIV H5N8 seit dem ersten Nachweis Anfang November über das gesamte Bundesgebiet ausgebreitet. Von dem H5N8-Geschehen sind neben M-V weitere 14 Bundesländer, aber auch 20 europäische Mitgliedstaaten sowie 3 Kontinente betroffen. Allein in Deutschland sind bisher 54 AIV-Meldungen bei gehaltenen Vögeln bekannt sowie über 660 Wildvögel positiv auf H5N8 untersucht worden.
„Der erste Eindruck eines nachlassenden Infektionsdruckes täuscht. Das wir bisher relativ glimpflich davongekommen sind, haben wir neben einem Quäntchen Glück insbesondere der unverzüglichen Aufstallung, den eingeleiteten Hygienemaßnahmen, dem Jagdverbot auf Federwild sowie den umfänglichen Untersuchungen zu verdanken“, betonte der Minister.
Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens wurden in M-V knapp 670 Wildvogeluntersuchungen durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock durchgeführt. In weiteren Abklärungsuntersuchungen bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut bei 193 Wildvögeln das Vorliegen von H5N8. Dies führte im Ergebnis zu 76 amtlich festgestellten Geflügelpestfällen im Wildvogelbereich.
Des Weiteren wurden bisher 89 Wildtiere (Säugetiere) im Rahmen eines Wildtiermonitorings auf AIV-Erreger untersucht. Alle Untersuchungen verliefen mit negativem Ergebnis. Ohne Nachweis des Geflügelpesterregers, aber mit Hinweisen auf eine Vielzahl niedrigpathogener Influenza-A-Varianten verliefen die ca. 1.800 im Rahmen des Wildvogelmonitorings durchgeführten Untersuchungen von bekannten Wildvogelrast- und -brutplätzen.
In Hausgeflügelbeständen bzw. in Zoos oder ähnlichen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen der risikoorientierten Betriebskontrollen ca. 2.600 Abklärungsuntersuchungen durchgeführt. In 208 Fällen musste die Geflügelpest festgestellt werden. Diese Nachweise führten zu insgesamt 13 Feststellungsmeldungen (11x HPAI H5N8, 1x LPAI H5N2 und 1x LPAI H5) im Hausgeflügelbereich.
„Derzeit blicken wir mit großer Besorgnis auch auf die aktuellen Entwicklungen in Schleswig-Holstein“, so der Minister weiter. Dort stellte das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Instituts in Proben von einem Wildvogel sowie einem Putenbestand HPAI H5N5 fest. Diese neue Variante wurde damit erstmals in einer Geflügelhaltung in Europa nachgewiesen. Bisher war H5N5 nur bei Wildvögeln in den Niederlanden, in Montenegro, Italien und Kroatien festgestellt worden.
Nach Einschätzungen des FLI handelt es sich bei H5N5 um ein sogenanntes reassortiertes Influenzavirus. Ein solches Mischvirus kann entstehen, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen. Solche Ereignisse liegen in der Natur der aviären Influenzaviren. In dem festgestellten Fall zeichnet sich das H5N5-Virus durch ein sehr gravierendes klinisches Geschehen mit hoher Sterblichkeit bei dem infizierten Geflügel aus.
„Dieses Ereignis ebenso wie die weiterhin vielen Nachweise von H5N8 bei Wildvögeln zeigen, dass aviäre Influenzaviren weiterhin in der Fläche vorhanden sind und sich verändern. Um das Risiko der Ausbreitung und die Einschleppung in die Bestände so weit wie möglich zu verhindern, halten wir an den strengen Schutzvorkehrungen fest“, so Backhaus.
Schwerin - 24.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Geflügelpest-Verdacht in Putenmastbetrieb bei Tribsees
In einem Putenmastbetrieb bei Tribsees (LK Vorpommern-Rügen) mit rund 40.000 Tieren wurde heute der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt.
Nachdem mehrere Tiere in dem Bestand verendet waren, wurden Proben zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt in Rostock eingeschickt.
Die zunächst H5-positiven Proben wurden zur Bestätigung und zur Ermittlung der Pathogenität und des Subtyps an das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza beim Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems weitergeleitet.
Erst nach Vorliegen des Ergebnisses kann die zuständige Behörde den Ausbruch amtlich feststellen.
Der Bestand ist bereits gesperrt, alle weiteren erforderlichen Maßnahmen werden vorbereitet.
Schwerin - 26.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Nachweis erbracht: Putenmastbetrieb bei Tribsees vom H5N8-Virus betroffen
In dem Putenmastenbetrieb bei Tribsees wurde nach abschließender Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems das hochpathogene Virus H5N8 amtlich festgestellt. „Der Betrieb ist gesperrt, die Tötungsaktion läuft, die betrieblichen Untersuchungen in einem Umkreis von drei Kilometer laufen“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Einsatzkräfte der Polizei und des Technischen Hilfswerks haben die Straßen rund um den Betrieb abgesperrt, damit die Fahrzeuge der Spezialfirma, die die Keulung der Tiere durchführt, ungehindert passieren können.
Epidemiologen vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei sind vor Ort und betreiben Ursachenforschung. In den nächsten Tagen werden sie von einem Team des FLI unterstützt. Die Experten dokumentieren, welche Tiere, Produkte oder Fahrzeuge, den Betrieb wann und wie verlassen oder erreicht haben.
„Erst vor wenigen Tagen habe ich meine Sorge über die Ereignisse in Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht. Nun hat es auch hierzulande einen großen Putenmastbetrieb mit rund 40.000 Tieren getroffen. Das ist insbesondere für den Betrieb dramatisch. Damit steht fest: die Geflügelpest geht weiter. Für die Tierhalter im Land, aber auch für uns, ist der aktuelle Fall erneut ein Signal, die Stallpflicht und die Hygienemaßnahmen ernst zu nehmen und weiterhin wachsam zu sein“, so Backhaus.
Schwerin - 27.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt