Bargeldloser Zahlungsverkehr
Ab 1. September bargeldloser Zahlungsverkehr in der Straßenverkehrsbehörde
Ab dem 1. September wird das Zahlungssystem bei der Straßenverkehrsbehörde umgestellt. Zum Beispiel können dann Bewohnerparkausweise oder Ausnahmegenehmigungen gemäß Straßenverkehrsordnung für Handwerker und Gewerbetreibende nur noch mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Zusätzliche besteht für die Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, Rechnungen zu erstellen.
Stralsund - 23.08.2017
Text: Pressestelle Hansestadt Stralsund