Sicherung von Kulturgütern
100.000 Euro zur Sicherung schriftlicher und audiovisueller Kulturgüter
Staatssekretär Schröder: Rettung des schriftlichen Kulturerbes mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen bewältigen
Das Land unterstützt in diesem Jahr die Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern mit erheblicher Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern mit einem Sonderförderprogramm. Für die Reinigung und Entsäuerung, Verfilmung und Digitalisierung, Restaurierung und Wiederherstellung der bedrohten schriftlichen oder audiovisuellen Kulturgüter stehen insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Einrichtungen, die von dieser Sonderförderung profitieren wollen, müssen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen entsprechenden Antrag stellen.
„Wenn Bücher und historische Dokumente vor dem Verfall gerettet werden sollen, müssen wir jetzt handeln. Andernfalls wird unser kulturelles Gedächtnis Lücken aufweisen. Allerdings muss auch nicht jedes historische Dokument aufbewahrt werden“, betonte Kulturstaatssekretär Sebastian Schröder beim 3. Tag der Bestandserhaltung in der Universität Rostock. „Für den Erhalt von Beständen und die Digitalisierung von Kulturgütern in Landeseinrichtungen stehen pro Jahr 70.000 Euro zur Verfügung. Die Rettung unseres national wertvollen schriftlichen Kulturerbes ist aber nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen“, sagte Schröder.
Der Tag der Bestandserhaltung wird vom Deutschen Bibliotheksverband und dem Verband der Archivarinnen und Archivare veranstaltet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Archive und Bibliotheken treffen sich, um sich über den Erhalt des schriftlichen Archivguts und die Notfallplanung auszutauschen. Staatssekretär Schröder verwies bei der Veranstaltung außerdem auf die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes im Jahr 2017.
„Ich begrüße, dass die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters in diesem Jahr zusätzliche Fördermittel zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts zur Verfügung gestellt hat. Wenngleich die Überlegungen noch nicht abgeschlossen sind, so denken wir daran, aus Mecklenburg-Vorpommern zwei Anträge für dieses bundesweite Programm einzureichen. Das finanzielle Gesamtvolumen je Projekt soll einen Umfang von 40.000 bis 50.000 Euro haben“, erläuterte Schröder.
Schwerin - 16.03.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur