Schulentwicklungsplan mit Auflagen genehmigt
Landkreis Nordwestmecklenburg: Schulentwicklungsplan mit Auflagen genehmigt
Ministerin Birgit Hesse (SPD): Schulentwicklungsplanung ist ein aufwändiges Verfahren
Wichtiger Schritt bei der Schulentwicklungsplanung: Das Land hat den Schulentwicklungsplan des Landkreises Nordwestmecklenburg für die allgemein bildenden Schulen für den Zeitraum der Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020 unter Auflagen genehmigt. Für die Grundschulen „Am Ploggensee“ und „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen haben die Träger der Schulentwicklungsplanung nur eine gemeinsame Schülerzahlprognose vorgelegt. Notwendig ist jedoch eine Schülerzahlprognose für jede einzelne Schule für die Schuljahre 2015/2016 bis 2019/2020. Diese Schülerzahlprognose muss nachgereicht werden.
„Für viele Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist die Genehmigung trotz der Auflagen eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für viele Schulen konnte die Bestandsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Schulentwicklungsplanung ist ein aufwändiges Verfahren. Dies gilt sowohl für den Landkreis, der die Unterlagen erstellen muss, als auch für das Ministerium, das die Planung letztlich genehmigt. Ich bin zuversichtlich, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg die geforderten Nachweise bis Ende dieses Jahres nachreichen wird“, betonte Hesse.
Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern sind dazu verpflichtet, einen Plan über die langfristige Entwicklung der Schulen in ihren jeweiligen Gebieten aufzustellen. Die Schulentwicklungspläne werden regelmäßig überprüft und im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben. Die Schulentwicklungspläne müssen dem Bildungsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Übersicht über die Schulen, die als bestandsfähig gelten:
- Regionale Schule mit Grundschule Kirchdorf
- Grundschule Dreveskirchen
- Regionale Schule mit Grundschule Neuburg
- Förderschule Neuburg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Grundschule Neukloster
- Regionale Schule Neukloster
- Gymnasium Neukloster
- Förderschule Neukloster (Förderschwerpunkt Lernen)
- Förderschule Neukloster (Förderschwerpunkt Sehen)
- Grundschule Warin
- Grundschule LübowGrundschule Dorf Mecklenburg
- Kooperative Gesamtschule Dorf Mecklenburg
- Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen
- Regionale Schule mit Grundschule Lübstorf
- Grundschule Bobitz
- Regionale Schule mit Grundschule Mühlen-Eichsen
- Grundschule Brüsewitz
- Regionale Schule mit Grundschule Lützow
- Regionale Schule mit Grundschule Gadebusch
- Gymnasium Gadebusch
- Förderschule Gadebusch (Förderschwerpunkt Lernen)
- Grundschule Roggendorf
- Grundschule Carlow
- Regionale Schule mit Grundschule Rehna
- Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf
- Regionale Schule mit Grundschule Schönberg
- Gymnasium Schönberg
- Förderschule Schönberg (Förderschwerpunkt Lernen)
- Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf
- Grundschule Selmsdorf
- Regionale Schule mit Grundschule Dassow
- Grundschule Kalkhorst
- Grundschule Boltenhagen
- Regionale Schule Klütz
- Regionale Schule Grevesmühlen
- Förderschule Grevesmühlen (Förderschwerpunkt Lernen)
- Gymnasium Grevesmühlen
- Regionale Schule mit Grundschule Proseken
- Grundschule „Fritz Reuter“ Wismar
- Grundschule „Am Friedenshof“ Wismar
- Grundschule „Rudolf Tarnow“ Wismar
- Grundschule „Seeblick“ Wismar
- Regionale Schule „Bertolt Brecht“ Wismar
- Regionale Schule „Ostseeschule“ Wismar
- Förderschule „Claus-Jesup-Schule“ Wismar (Förderschwerpunkt Lernen)
- Gymnasium „Große Stadtschule“ Wismar
- Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar
- Integrierte Gesamtschule Wismar
Schwerin - 30.06.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur