Winterdienst absichern
In diesen Tagen hat die Wintersaison in Rostock begonnen. Während die Hansestadt die Fahrbahnen, Gehwege, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Radwege und vieles mehr betreut, ist die Schneeräum- und Streupflicht für die überwiegende Anzahl der Gehwege in den Wohngebieten und in verkehrsberuhigten Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
Zugänge zu Müllcontainerstellplätzen und Fußgänger-Übergänge für die Fahrbahnquerung müssen so geräumt und abgestumpft werden, dass diese auch für Passanten mit eingeschränkter Motorik und mit einer Behinderung gut begehbar sind. Verbindungen zu den Grundstücken und ein Zugang zur Fahrbahn von den Gehwegen müssen von Schnee geräumt und bei Glatteis gestreut sein. Dabei sollte der Schnee auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn bzw. auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auf keinen Fall darf er auf der Fahrbahn abgelegt werden.
Jeder Grundstückseigentümer sollte sich Streumaterial rechtzeitig beschaffen. Hier sind nur abstumpfende Materialien zu verwenden, da auftauende Stoffe auf öffentlichen Gehwegen in Rostock nicht gestattet sind. Die Schneeräum- und Streupflicht besteht von 7 Uhr bis 20 Uhr sowie an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen.
Alle Regelungen zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock festgeschrieben, die im Internet unter www.rostock.de/umweltamt zu finden ist. Hinweise und Beschwerden können über das Internetportal „Klarschiff-Rostock“ angebracht werden. Die Meldungen werden zu den zuständigen Fachämtern weitergeleitet und bearbeitet.
Rostock - 21.11.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock