Voraussetzungen für automatische Notrufe eCall
Voraussetzungen für automatische Notrufe eCall werden geschaffen
„Zum 1. Oktober 2017 wird in der Leitstelle des Brandschutz- und Rettungsamtes die Infrastruktur für eCall-Notruf-Abfragestellen für die Hansestadt Rostock errichtet.“ Darüber informiert Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters. „Wir setzen damit einen Beschluss der Europäischen Kommission um. Ab dem 31. März 2018 sollen dann alle neuen Fahrzeugmodelle mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet werden.“
Mit dem System „emergency call“ (kurz: eCall) ausgestattete Fahrzeuge setzen unmittelbar nach dem Unfall selbsttätig einen Notruf an die nächst gelegene Notrufzentrale ab, die europaweit unter der einheitlichen Nummer 112 erreichbar ist. Dabei werden die exakten Daten zum Unfallort und zur Unfallzeit übertragen. Neben einer Fahrzeug-Identifikationsnummer werden auch die Richtung des Fahrzeuges, seine Antriebsart, und die Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte mitgeteilt. Auslöser für den Notruf sind Crash-Sensoren, die in den Fahrzeugen verbaut sind. Auch eine manuelle Auslösung wird möglich sein.
In den Notrufleitungen sind Decoder verbaut, die die erforderlichen Informationen herausfiltern und an das Einsatzleitsystem übertragen. Zu den Kosten kann im Augenblick keine Aussage getroffen werden, da das Projekt bisher nicht abgeschlossen ist.
Die Disponenten der jeweiligen Leitstelle erhalten eine genaue Standortmeldung des Fahrzeuges und haben die Möglichkeit, mit den Insassen des Fahrzeugs zu sprechen, um weitere Informationen über den Unfallhergang zu erfahren und danach die notwendigen Rettungs- und Hilfsmaßnahmen einschätzen zu können.
Rostock - 03.05.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock