Todesfall in der JVA Bützow


Am 1. November 2017 ist in der JVA Bützow ein 29-jähriger Strafgefangener verstorben. Vollzugsbeamte fanden ihn während einer Kontrolle leblos auf dem Bett seines Haftraumes. Der sofort alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Inhaftierten feststellen. Wie immer bei Todesfällen im Vollzug ist die Staatsanwaltschaft informiert worden. Eine Obduktion wurde angeordnet. Hinweise auf ein Fremdverschulden oder einen Suizid gibt es derzeit nicht.

Der Strafgefangene verbüßte seit 6. Oktober 2017 eine Reststrafe von fünf Jahren unter anderem wegen Freiheitsberaubung und besonders schweren Raubes in der JVA Bützow.

Schwerin - 02.11.2017
Text: Justizministerium