Rostock setzt EU-Charta für Gleichstellung um
Rostock wird als erste Kommune EU-Charta für Gleichstellung umsetzen – Drese begrüßt Entscheidung
Heute, am 25. Oktober, unterzeichnete der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Roland Methling, gemeinsam mit dem Präsidenten der Rostocker Bürgerschaft, Dr. Wolfgang Nitzsche, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“. Gleichstellungsministerin Stefanie Drese befürwortete diesen Schritt.
„Rostock ist die erste Kommune in Mecklenburg-Vorpommern, die sich für die EU-Charta ausspricht. Damit nimmt sie eine Vorreiterstellung in unserem Land in Bezug auf die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir trotz der Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik der letzten Jahre, weiter daran arbeiten müssen, dass Frauen und Mädchen die gleichen Chancen erhalten. Das umfasst z.B. einen stärkeren Fokus auf Frauen in Führungspositionen ebenso wie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege“, erklärte Ministerin Drese anlässlich der EU-Charta-Unterzeichnung.
Die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ wurde 2005/2006 vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zusammen mit 25 Partnerorganisationen erarbeitet. Lokal- und Regionalregierungen bekennen sich damit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern und erklären, die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen umzusetzen.
Hintergrund:
Die Unterzeichnenden der EU-Charta erkennen folgende Punkte als Grundsätze ihres Handelns an:
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
- Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen angesprochen werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren.
- Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
- Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich.
- Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Schwerin - 25.10.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde unterzeichnet
Am 25. Oktober 2017 haben Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling und der Präsident der Rostocker Bürgerschaft Dr. Wolfgang Nitzsche die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ unterzeichnet. Die Bürgerschaft der Hansestadt hatte in ihrer letzten Sitzung am 11. Oktober 2017 einer entsprechenden Beschlussvorlage mehrheitlich zugestimmt.
Entwickelt wurde die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Alle Kommunen in Europa sind aufgerufen, diese Charta zu unterzeichnen und sich somit formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und die in der Charta niedergelegten Verpflichtungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes umzusetzen.
Die Charta bietet für das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern einen gesamteuropäischer Rahmen. Darin sind Grundsätze und zugleich Ziele festgelegt, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten, die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen und die Beseitigung von Geschlechterstereotypen.
Ende April 2017 hatten sich auf Einladung der Rostocker Gleichstellungsbeauftragten Brigitte Thielk im Rathaus der Hansestadt über 80 Teilnehmende zur Auftakt- und Informationsveranstaltung zur „EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ mit der Erstellung und Gestaltung eines Gleichstellungs-Aktionsplans auseinandergesetzt. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich die Hansestadt Rostock, den Gleichstellungs-Aktionsplan, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen beinhalten wird, innerhalb von zwei Jahren zu erarbeiten.
Rostock verfolgt schon lange eine institutionelle Gleichstellungspolitik. Neben dem Beschluss zur Anwendung des Gender Mainstreaming-Prinzips in allen Bereichen der Stadtverwaltung als interne Maßnahme im Jahre 2001, konnten vielfältige Projekte, Netzwerke und Maßnahmen in der Hansestadt angeregt und in Gang gesetzt werden, die als Grundlage für die Erarbeitung des Gleichstellungs-Aktionsplanes dienen können. Gleichstellungspolitik ist trotz zahlreicher gesetzlicher und institutioneller Fortschritte weiterhin wichtig und notwendig. Für die Gleichstellungsarbeit bietet diese Charta die Chance, aktuelle Schwerpunkte festzulegen, Vorhaben zu synchronisieren und sich langfristig auf Prioritäten zu einigen. Die Hansestadt Rostock ist die erste Kommune in Mecklenburg-Vorpommern, die die Europäische Charta für die Gleichstellung unterzeichnet. Rostock hat die besten Voraussetzungen, um die Ziele der Charta zu erreichen und die Handlungsfelder mit Leben zu erfüllen.
Rostock - 25.10.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock