M-V braucht kein extra Nachbarschaftsgesetz


Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) informierte zum Bürgerforum in Rostock: „1,6 Prozent der Zivilverfahren sind Nachbarschaftssachen. Miteinander reden hilft oft“

„Das private Nachbarrecht ist für Mecklenburg-Vorpommern hinreichend geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet mit den §§ 903 ff die gesetzliche Grundlage der wichtigsten Eckpunkte für Nachbarn. Dem steht vor allem die allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme vor. Zuerst sollten Nachbarn jedoch miteinander reden. Das trägt auch dann noch zur Beilegung eines Streits bei, wenn die Lage aussichtslos erscheint“, so Justizministerin Hoffmeister beim Bürgerforum der Landesregierung in der Geschäftsstelle der Wohnungsgesellschaft WIRO. Im letzten Jahr wurden laut Statistik bei den Amtsgerichten hier in Mecklenburg-Vorpommern ca. 17.500 Zivilverfahren erledigt, davon 278 (1,59 Prozent) Nachbarschaftssachen.

„Der Landtag hat sich vor acht Jahren bewusst gegen ein separates Nachbarschaftsgesetz entschieden. Das ist aus heutiger Sicht noch immer richtig. Denn die Vielfalt von Lebenssachverhalten lässt sich nicht vernünftig in Regelungen pressen, die situationsbezogene Lösungen bieten würden. Nachbarstreitigkeiten sind zudem sehr häufig sogenannte Stellvertreterkriege, die sich jahrelang aus unbearbeiteten Beziehungskonflikten entwickelt haben. Diese Konflikte wird auch ein Gericht nicht ausräumen können. Außerdem zeigt die Statistik, dass selbst in Ländern mit Nachbarrechtsgesetz die Zahl der Streitigkeiten nicht geringer ist“, sagte Ministerin Hoffmeister weiter. Im Jahr 2015 wurden bei den Amtsgerichten unseres Landes rund 18.100 Zivilverfahren erledigt, 210 Nachbarschaftssachen waren darunter (rund 1,2 Prozent). In Thüringen, wo es ein Nachbarschaftsgesetz gibt, betrafen 2015 von rund 22.000 Zivilverfahren 300 Nachbarschaftssachen (gut 1,4 Prozent, Thüringer Landesamt für Statistik). Wie Nachbarschaftsstreit vermieden werden kann, zeigt eine Broschüre auf, die es kostenlos beim Justizministerium gibt.

Schwerin - 05.05.2017
Text: Justizministerium