Küstenschutz: Akuter Handlungsbedarf


Küstenschutz: Akuter Handlungsbedarf vor Graal-Müritz und Neuhaus-Wustrow

Nach derzeitigem Stand bestehen in Mecklenburg-Vorpommern infolge der Sturmflut vom 4./5. Januar an zwei Landesküstenschutzdünen lokal begrenzt akute Sicherheitsdefizite, die ein schnelles Handeln erforderlich machen. Es handelt sich um einen 300m langen Dünenabschnitt vor Graal-Müritz im Landkreis Rostock und um einen 200m langen Dünenabschnitt vor Wustrow auf dem Darß.

Insgesamt hat die Sturmflut in den fünf Hotspot-Gebieten (Düne Graal-Müritz - Neuhaus; Düne Prerow-Zingst, Düne Glowe, Düne Lubmin und Düne Zempin-Koserow) rund 500.000 Kubikmeter Sand aus den Dünen in den Strand und Vorstrand umgelagert. Das hat die von Umweltminister Dr. Till Backhaus sofort nach der Sturmflut in Auftrag gegebene Laserscanbefliegung der Ostseeküste von MV ergeben, deren Ergebnisse er heute auf einer Pressekonferenz in Graal-Müritz vorstellte.

Für die Bewertung des Sicherheitsniveaus in den einzelnen Küstenabschnitten ist es wichtig, den Aufbau und die Wirkungsweise der Dünen zu kennen, so Backhaus. Sie sind trotz des natürlichen Erscheinungsbildes technische Anlagen, die so geplant, gebaut und unterhalten werden, dass sie einer Sturmflut, die nur einmal in 200 Jahren auftritt, standhalten können. Sie bestehen aus Sicherheitsteil, Reserveteil und Verschleißteil. Während der Sicherheitsteil und der Reserveteil das Durchbrechen der Düne bei Sturmfluten verhindern, hat der Verschleißteil die Aufgabe, sich aufzubrauchen und Strand und Vorstrand mit Sand zu versorgen. Dies ist notwendig, weil fast alle Dünen in Küstenabschnitten einem natürlichen Küstenrückgang unterliegen. „Ist der Verschleißteil aufgebraucht, muss er durch Sandvorspülung wieder hergestellt werden. Küstenschutz ist also eine Daueraufgabe!“, erklärte Backhaus.

Aktuell hat das Umweltministerium die Daten für 13 der insgesamt 27 Landesküstenschutzdünen ausgewertet. „Alle Anlagen haben die mittelschwere Sturmflut erfolgreich abgewehrt; Menschenleben waren zu keiner Zeit gefährdet. In den Küstenbereichen Boltenhagen, Rostock Hohe Düne-Markgrafenheide, Juliusruh, Binz, Zinnowitz und Zempin Koserow haben die Dünen noch ausreichende Verschleißteile. Hier sehen wir aktuell keinen Handlungsbedarf. Die Dünen sind nach wie vor sicher und funktionstüchtig“, so der Minister.

In den Küstenabschnitten Ahrenshoop-Vordarß, Prerow-Zingst, Glowe, Lobbe-Thiessow und Lubmin sind die Verschleißteile der Dünen dagegen bereits deutlich reduziert. „Deshalb werden wir in diesen Küstenabschnitten perspektivisch, das heißt in diesem Jahr und in den Folgejahren Aufspülmaßnahmen durchführen müssen, um die Verschleißteile wieder mit ausreichend Sand aufzufüllen“, sagte Backhaus.

In einem kleinen Abschnitt der Düne Graal Müritz-Neuhaus ist der Verschleißteil vollständig aufgebraucht und bereits der Reserveteil angegriffen. Das festgestellte Sanddefizit beträgt rund 7.000 m3. Das Material wird nun im Rahmen einer Sofortmaßnahme aus einem benachbarten Strandabschnitt, in dem sich viel Sand abgelagert hat, gewonnen, per Achse transportiert und in die betroffene Düne eingebaut. Gleiches gilt für den Dünenabschnitt vor Wustrow.

„Bis Ostern möchten wir die Strände so hergestellt haben, dass sie wieder gefahrlos betreten werden können und die Urlaubssaison ungetrübt in eine neue Runde starten kann. Dazu zählt auch das Wiederherstellen von Dünenüberwegen, das Beseitigen von Treibgut und wurfgefährdeten Bäumen sowie das Reparieren von Seebrücken“, sagte der Minister.

Das Umweltministerium unterhält 27 Landesküstenschutzdünen auf rund 100 km Länge. Zur Feststellung der natürlichen Küstenrückgänge beauftragt es mindestens alle zwei Jahre eine Befliegung der Küsten. Dabei wird die Erdoberfläche per Laser optisch abgetastet. „Das bietet den Vorteil, dass wir innerhalb kurzer Zeit große sowie schwer zugängliche Gebiete sehr genau vermessen und damit Rückschlüsse auf die Küstendynamik ziehen können“, betonte Backhaus. Bei der aktuellen Befliegung wurden insgesamt 1.200 km2 Außenküste vermessen.

Der Küstenschutz für die im Zusammenhang bebauten Gebiete ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die seit 1991 vom Land wahrgenommen wird. Seither hat es fast 400 Mio. € in den Ausbau der Küstenschutzanlagen (u.a. Dünen, Deiche, Buhnen) investiert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 16 Mio. Kubikmeter Sand aufgespült und rund 1.000 Buhnen rekonstruiert oder neugebaut. Für die Pflege und Unterhaltung des Anlagenbestandes wurden zusätzlich ca. 50 Mio. € aus reinen Landesmitteln eingesetzt.

Schwerin - 09.02.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt