Innenminister Caffier: Schlag gegen Gefährder
Innenminister Lorenz Caffier (CDU): Schlag gegen Gefährder zeigt, dass wir im Land gewappnet sind
Zum heutigen Antiterroreinsatz der Sicherheitsbehörden von Bund und Land im Raum Güstrow erklärt Innenminister Lorenz Caffier: „Durch die konsequente Ermittlungsarbeit aller Beteiligten konnte zielgerichtet eingegriffen und eine konkrete Gefahrenlage verhindert werden. Der Fall zeigt sehr deutlicht, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Land hervorragend zusammenarbeiten, um die Gegner von Freiheit und Demokratie konsequent aufzuspüren und zu bekämpfen.“
„Anders als Herr Kramer von der AfD-Landtagsfraktion behauptet, zeigt der heutige Schlag gegen den Islamistischen Terror, dass wir Personen, bei denen wir sichere Anhaltspunkte haben, dass von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht, eben nicht frei und unkontrolliert herumlaufen lassen“, so Innenminister Caffier und ergänzt: „Ich habe immer betont, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Mecklenburg-Vorpommern als Rückzugsort für potenzielle Attentäter genutzt wird. Insofern haben wir uns für alle Eventualitäten gewappnet, uns auf alle erdenkliche Lage eingestellt und im richtigen Moment zugeschlagen.“
Das Innenministerium hat immer betont, dass die Zahl der Islamistischen Gefährder in Mecklenburg-Vorpommern im unteren einstelligen Bereich liegt und wir diese Leute natürlich im Visier haben. Das ist ein sich stetig ändernder und dynamischer Prozess. Die hier betroffenen Personen hat der Landesverfassungsschutz schon länger im Blick und darüber in der zuständigen parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages auch stets berichtet.
„Wenn Herr Kramer und die AfD nun etwas anderes behaupten, beweisen sie damit nur, dass sie mit populistischen Phrasen und fremdenfeindlicher Hetze versuchen Ängste zu schüren und die Bevölkerung zu verunsichern“, so Innenminister Caffier abschließend.
Schwerin - 26.07.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Stellungnahme des Innenministeriums zur Entscheidung des Landgerichts Rostock
Das Landgericht Rostock hat die Beschwerde des Landeskriminalamtes M-V gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow zurückgewiesen. Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:
Losgelöst von den juristischen Fragen kann die Bevölkerung sicher sein, dass die Sicherheitsbehörden die besagten Personen weiter im Blick haben. Die Aussage des Landgerichts, es hätten keine Unterlagen vorgelegen, die eine Gewahrsamnahme nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V begründen würden, ist zumindest nicht vollständig. Informationen aus verdeckten Ermittlungen lagen dem Landgericht seit dem 27. Juli nachmittags vor. Die Polizei hatte für die Befassung des Gerichts mit den Unterlagen die als geheim eingestuften Informationen freigegeben. Allerdings hat das Gericht offensichtlich keinen Weg gefunden, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangten Informationen in seine Entscheidung mit einzubeziehen. Dies ist aus polizeilicher Sicht bedenklich, weil es bedeuten könnte, dass nachrichtendienstliche Informationen bei künftige Anträgen auf Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz nicht mehr als mitbegründende Unterlagen angeführt werden könnten.
Schwerin - 28.07.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Innenminister Lorenz Caffier berichtete im Innenausschuss des Landtages über den Antiterroreinsatz Güstrow vom 25./26. Juli
Innenminister Lorenz Caffier: "Ich bin dankbar dafür, dass ich heute im Innenausschuss die Gelegenheit hatte, noch einmal deutlich zu machen: Es gibt keine Pannen, es gibt keinen Skandal, es gibt kein unabgestimmtes Agieren der Sicherheitsbehörden. Es gibt allenfalls eine unterschiedliche rechtliche Bewertung über die Zulässigkeit von Ingewahrsamnahmen aus Gründen der Gefahrenabwehr. Alle Informationen wurden dem Innenausschuss mitgeteilt, selbst als geheim eingestufte Sachverhalte wurden den berechtigten Personen dargelegt. Die Behauptungen des Abgeordneten der AfD Nikolaus Kramer erwecken den Eindruck, als ob er in einer anderen Veranstaltung war. Wenn er im Innenausschuss Fragen nach Betäubungsmitteln und der Sicherheit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow stellt, zeigt sich doch sehr deutlich, dass Herr Kramer nur skandalisieren will und sich mit den tatsächlichen inhaltlichen Aussagen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat und dies offensichtlich auch nie vorhatte. Beschämend finde ich insbesondere, dass es der AfD-Abgeordnete Kramer, als beurlaubter Polizist, im niederen Wahlkampfinteresse billigend in Kauf nimmt, die Landespolizei ernsthaft zu beschädigen.“
Schwerin - 03.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Innenministerium erlässt Abschiebeanordnung gegen Gefährder
Das Ministerium für Inneres und Europa hat gestern gegen die beiden als Gefährder eingestuften 26-jährigen Brüder aus Bosnien, die vor zwei Wochen im Raum Güstrow vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden und gegen die wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat strafrechtlich ermittelt wird, Abschiebeanordnungen nach Paragraph 58a Aufenthaltsgesetz erlassen.
Die Abschiebeanordnungen wurde den beiden Personen gestern Abend persönlich übergeben. Auf Grundlage der Anordnungen wurden die beiden Gefährder von Spezialeinheiten des Landeskriminalamts vorläufig in Gewahrsam genommen. Beim örtlich und sachlich zuständigen Amtsgericht Güstrow wurde ein Antrag auf Sicherungshaft für beide Gefährder gestellt. Zur Entscheidung über die Anordnung der Sicherungshaft wurden beide Personen unverzüglich dem Richter vorgeführt. Das Amtsgericht Güstrow ordnete noch in der Nacht die vorrübergehende Freiheitsentziehung bis zur heutigen weiteren Entscheidung an.
Nach § 58a Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. Voraussetzung hierfür ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass eine solche Maßnahme zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr erfolgen kann.
Die bisherigen polizeilichen Maßnahmen gegen die dritte, deutsche Person werden fortgesetzt.
Schwerin - 09.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Innenministerium zufrieden mit Sicherungshaft für Gefährder
Das Innenministerium begrüßt, dass die vorbereitenden Maßnahmen vom Land und dem Landkreis Rostock, um eine Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen, dazu geführt haben, dass das Amtsgericht Güstrow dem Haftantrag der Ausländerbehörde des Landkreises nach Paragraph 62 Aufenthaltsgesetzes im Falle der beiden Brüder aus Bosnien, gefolgt ist. Damit wurde für die beiden Personen nun zur Sicherung des Verfahrens die Abschiebehaft angeordnet. Die Sicherungshaft wird in der Justizvollzugsanstalt vollzogen.
„Ich habe bereits in der letzten Woche angekündigt, dass wir alle ausländerrechtlichen Alternativen prüfen und das gesetzlich Mögliche voll ausschöpfen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Zur Vorbereitung der aktuellen Entscheidungen haben die Sicherheitsbehörden, die kommunale Ausländerbehörde sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, gemeinsam sehr viel Kraft investiert.“
Den betroffen Personen steht nach dem Gesetz das Recht zu, gegen die Abschiebeanordnung innerhalb von sieben Tagen Rechtsmittel einzulegen. Alleinige Instanz hierfür ist das Bundesverwaltungsgericht. Eine unmittelbare Abschiebung darf innerhalb der Frist nicht erfolgen. Dies wurde dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber zugesichert.
Die polizeilichen Maßnahmen gegen die dritte, deutsche Person werden zunächst wie bisher fortgeführt bis gegebenenfalls neue Bewertungen erfolgen.
Schwerin - 09.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Bosnische Terrorverdächtige abgeschoben
Wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat erließ Innenminister Lorenz Caffier gegen zwei bosnische Beschuldigte aus Güstrow eine Abschiebeanordnung nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes. Die beiden Beschuldigten, die sich seitdem in Abschiebegewahrsam in der JVA Bützow befanden, wurden am heutigen Tag per Flugzeug nach Bosnien verbracht. Die Wiedereinreise wurde ihnen untersagt und um dies durchzusetzen, wurde eine Einreisesperre im EU-weiten Fahndungssystem erfasst.
Die Ermittlungen in dem beim Generalbundesanwalt seit Anfang Juli 2017 geführten Verfahren dauerten und dauern währenddessen an. Seit diesem Zeitpunkt liefen bereits auch die Prüfungen zu den ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Hinsichtlich des auch am Verfahren beteiligten Christian N. werden Anhaltspunkte für eine von ihm ausgehende unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit derzeit nicht mehr gesehen. Die Gefährdungslage in diesem Fall wird weiterhin kontinuierlich durch das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern beurteilt sowie die erforderlichen und zulässigen Maßnahmen lageangepasst ergriffen.
Innenminister Lorenz Caffier: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die Norm des § 58a des Aufenthaltsgesetzes, die eine Abschiebung in einem abgekürzten Verfahren möglich macht, angewendet. Ich möchte mich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Rostock, den beteiligten Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten, dem BMI und nicht zuletzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministerium dafür bedanken.“
Schwerin - 17.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa
Antiterroreinsatz in Güstrow
Zum heute im Nordkurier veröffentlichten Artikel über den Polizeieinsatz in Güstrow nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:
Es ist nichts Neues, was der Nordkurier heute berichtet. Die Frage des vermeintlichen zeitlichen Verzugs bei der Richtervorführung ist eine Bewertungsfrage und war bereits Gegenstand der Sitzung des Innenausschusses am 03.08.2017 und sie ist hinfällig durch die nachfolgenden Entscheidungen des Landgerichts. Dieses hat in seinen weiteren Beschlüssen das Thema „Unverzüglichkeit“ nicht mehr als Argument für seine Ablehnung der Beschwerde des LKA angeführt hat, weil es darauf offensichtlich nicht mehr ankam. Das Landgericht hat in der Sache entschieden (also zu den Fakten, die die von den Personen ausgehende Gefahr aus Sicht des LKA begründeten). Die Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der Personen wurde vom Gericht nicht infrage gestellt. Allerdings reichte sie nach Auffassung des Gerichts nicht für eine Gewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr, weil ein unmittelbar bevorstehender Anschlag nicht nach Ort und Zeit konkretisiert worden sei.
Die Gefahr, die von den Beschuldigten ausging, konnte durch das konsequente und gemeinsame Einschreiten aller verantwortlichen Behörden abgewehrt werden. Letztlich mündeten diese Maßnahmen inder erfolgreichen Abschiebung der beiden Bosnier nach § 58a Aufenthaltsgesetz am 17.08.2017, die vorher in Abschiebehaft saßen. Daran hat auch die Arbeit der Sicherheitsbehörden einen ganz entscheidenden Anteil, denn auch die Anordnung der Abschiebhaft ist auf Tatsachen zu stützen und musste fundiert mit den Ermittlungserkenntnissen begründet werden.
Schwerin - 24.08.2017
Text: Ministerium für Inneres und Europa