Bürger organisieren Bürgerentscheid selbst
Bürgerinnen und Bürger organisieren Bürgerentscheid selbst Wahlbehörde und Wahlleitung unterstützen
Am 24. September 2017 wählen die Wahlberechtigten der Hansestadt Rostock nicht nur die Abgeordneten für den 19. Deutschen Bundestag, sondern entscheiden mit ihrer Stimme auch über die Frage „Sollen das Traditionsschiff und die weiteren maritimen Ausstellungsstücke vom Standort Schmarl in den Stadthafen verlegt werden?" So hat es die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 1. März 2017 beschlossen. Die Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerentscheids laufen seit diesem Zeitpunkt in der Stadtverwaltung parallel zur Organisation der Bundestagswahl auf Hochtouren.
Damit die Bürgerinnen und Bürger vor ihrer Entscheidung zur Standortfrage des Traditionsschiffes über umfassende Informationen verfügen, sieht die Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung vor, dass die von den Gemeindeorganen - gemeint sind hier der Oberbürgermeister und die Bürgerschaft vertretene Auffassung zur gestellten Frage den Bürgerinnen und Bürgern so rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid darzulegen ist, dass sie maßgebliche Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können. Diese Vorschrift wurde durch einen weiteren Beschluss der Bürgerschaft hinsichtlich einer breiten Öffentlichkeitsarbeit untermauert. Der Oberbürgermeister hat ein entsprechendes Konzept erarbeitet, was der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung morgen, am 5. April 2017, vorliegt. Es sieht verschiedene Plattformen einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit vor. Dieser Prozess soll durch ein externes Büro gesteuert und moderiert werden.
Die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen obliegt in einer Demokratie dem Volk. Die Gemeindewahlbehörde und die Wahlleitung unterstützen die Organisation im Rahmen der Aufgabenübertragung durch den Gesetzgeber. Dazu zählen unter anderem die Strukturierung der Hansestadt Rostock in Wahl- und Abstimmungsbezirke, die vertragliche Bindung der Wahl- und Abstimmungslokale, die Herstellung des Stimmzettels und die Bildung von Wahl- und Abstimmungsvorständen. Am Wahltag werden 134 Wahl- und Abstimmungsvorstände, 28 Briefwahlvorstände sowie 28 Briefabstimmungsvorstände mit jeweils fünf bis neun Mitgliedern tätig sein.
Wer mehr darüber erfahren will, wie die Übernahme eines Wahlehrenamtes funktioniert, kann sich im Internet unter der Adresse www.rostock.de/wahlen informieren und gleichzeitig die Bereitschaftserklärung ausfüllen und an die Hansestadt Rostock schicken.
Ehrenamtlich Tätige erhalten auf Anfrage ein Zertifikat und eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung.
Linktipps:
www.rostock.de/ksd
www.rostock.de/wahlen
Rostock - 04.04.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock