Auch Bienenvölker müssen registriert sein


Immer mehr Menschen wenden sich dem schönen und nützlichen Hobby der Imkerei zu. Vielen ist jedoch nicht bekannt, dass sie ihre Bienenhaltung beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse registrieren lassen müssen, teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit. Die Erfassung der Völker dient der effizienten Seuchenbekämpfung und der Entschädigung der Imkerinnen und Imker im Falle eines Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Bienenseuche. Völker, die nicht registriert sind, werden nicht entschädigt und das Veterinäramt kann ein hohes Bußgeld an die Tierhalter aussprechen.

In Deutschland gibt es drei anzeigepflichtige Bienenseuchen. Bisher wurde nur die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Bienenvölker, die an dieser Seuche erkrankt sind, werden je nach Fall abgetötet oder durch ein sogenanntes Kunstschwarmverfahren saniert und damit am Leben erhalten. Alle Bienenkästen und Imker-Utensilien müssen fachgerecht desinfiziert werden. Imkerinnen und Imker werden nicht allein gelassen. Das Veterinäramt, die örtlichen Bienensachverständige und der Bienengesundheitsdienst der Tierseuchenkasse unterstützen die betroffenen Imkerinnen und Imker bei der Durchführung dieser Maßnahme.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung der Bienenbrut. Die Ansteckungsursachen können sehr unterschiedlich sein:

Starke, gesunde Völker rauben schwachen, erkrankten Völkern aus der Umgebung ihren Honigvorrat, Kauf oder Wanderung von Bienenvölkern ohne Gesundheitszeugnis, Kauf von kontaminierten gebrauchten Bienenkästen, Verfüttern von fremden Honig.
Sorgfältiges Imkern kann die Ansteckungsgefahr minimieren, aber leider nicht verhindern. Die Erreger können sich schon Jahre vorher im Bienenvolk aufhalten, bevor die Krankheit ausbricht. Wer Bienen kauft, sollte unbedingt darauf achten, dass das Gesundheitszeugnis auf Basis einer sogenannten Futterkranzprobe ausgestellt wird. Hierbei wird Honig aus den Waben im Labor untersucht und ein Befall kann frühzeitig festgestellt werden. In einigen Ländern werden Gesundheitszeugnisse nur nach Augenschein (klinische Untersuchung) aber ohne Laboruntersuchungen ausgestellt. Vom Kauf solcher Völker kann nur abgeraten werden.

Die Registrierung der eigenen Bienenvölker dient also nicht nur der Absicherung der eigenen Entschädigung im Falle eines Seuchenausbruchs, sondern ist auch ein Akt der Solidarität gegenüber den benachbarten Imkerinnen und Imkern. Einzelaktionen führen nicht zum Erfolg. Nur wenn alle Bienenstände in einem Territorium bekannt sind und somit alle befallenen Stände ermittelt und alle Völker gleichzeitig saniert werden, kann diese Seuche erfolgreich bekämpft werden.

Registrierte Bienenhalter können kostenlos den Infobrief des Bienengesundheitsdienstes abonnieren. Dort gibt es aktuelle Informationen zur Gesunderhaltung der Bienen und zur Errichtung bzw. Aufhebung von Sperrbezirken. Das Abo kann über t.dittmann@tskmv.de Betreff: „Infobrief“ abonniert werden. Der Fachberater des Bienengesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse von Mecklenburg- Vorpommern, Tobias Dittmann, berät sie zu allen Fragen der Bienengesundheit, Tel. 0381-4035606.

Rostock - 18.08.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Rostock