Rechtsnormen im Interesse der Landwirte anpassen


Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Bestehende Rechtsnormen im Interesse der Landwirte anpassen

Höfeordnung ist unzeitgemäß

„Der Generationswechsel in der Landwirtschaft ist in vollem Gange. Die Hofnachfolge ist daher für viele Betriebsleiter, aber auch für mich, ein drängendes Thema. Schon allein deshalb, weil es um viel mehr geht als nur um die Suche nach sinnvollen Lösungsansätzen zur Regelung der Hofnachfolge“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag. Die Entwicklung der Pacht- und Bodenpreise, die Rolle institutioneller und außerlandwirtschaftlicher Anlege, die Transformation der Betriebsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern – das seien entscheidende Faktoren, die hier mit hineinspielen.

Das altrechtliche Höferecht der einzelnen Länder, das auch in Mecklenburg-Vorpommern galt, stammt aus dem beginnenden 19. Jahrhundert, als die Gefahr bestand, dass mit der Vererbung des Hofes die gesamte Familie in Notleidenschaft geriet. Die norddeutsche Höfeordnung hatte damals eine positive agrarstrukturelle Wirkung, weil sie der Zersplitterung landwirtschaftlichen Grundeigentums entgegenwirkte.

„Wir haben heute jedoch gänzlich andere agrarstrukturelle, gesellschaftliche und familiäre Verhältnisse als damals“, so der Minister. Der überwiegende Teil des landwirtschaftlichen Vermögens befindet sich in den Händen der Gesellschafter juristischer Personen und Personengesellschaften. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile erfolgt in der Regel nicht nach den erbrechtlichen, sondern den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.

Die Landwirtschaft unterscheidet sich bezüglich des Fortführungsinteresses nicht wesentlich von anderen mittelständischen Betrieben. „Dennoch: Ein gewisser Schutz des Fortführungsinteresses im Bereich der Landwirtschaft findet bereits durch spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch statt. Der Landesregierung ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Nachfolge in den Familien mangels Höfeordnung gescheitert wäre“, hob Dr. Backhaus hervor.

Fast 70 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen im Eigentum von juristischen Personen oder Personengesellschaften. Dementsprechend gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 1.300 Einzelunternehmen, die ihren landwirtschaftlichen Betrieb mit durchschnittlich 253 ha Betriebsfläche im Haupterwerb führen.

Diesen Landwirten – immerhin bewirtschaften sie ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche – muss bei der Hofübergabe Sicherheit gegeben werden. „Allerdings ist die Höfeordnung dafür kein geeignetes Instrument. Vielmehr gilt es, die bestehenden Rechtsnormen im Interesse der Landwirte anzupassen, so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch.

„Das Höferecht ist ungeeignet, den Ursachen entgegenzuwirken, die den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu erschweren scheinen“, so der Landwirtschaftsminister. Das seien insbesondere die Eigentumskonzentration, die Tendenz zur Organisation großstrukturierter Betriebe in Gesellschaften sowie der Einfluss außerlandwirtschaftlichen Kapitals. Das Höferecht vermag diese Probleme, die auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs liegen, nicht zu lösen.

„Mit Nachdruck möchte ich nochmals klarstellen, dass wir uns in den nächsten Monaten und Jahren dafür einsetzen werden, die soeben geschilderten Probleme mit den geeigneten Instrumenten zu reduzieren. In den kommenden Monaten beginnen die Verhandlungen für eine neue Gemeinsame Agrarpolitik. Wir werden uns aktiv in diesem Prozess einbringen und behalten dabei besonders die Interessen der bäuerlichen Landwirtschaft im Auge. Parallel arbeiten wir daran, die Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern in ihrer bestehenden Form zu erhalten. Hier sind wir auch im fachlichen Austausch mit den Verbänden. Der Vorschlag, mit der Einführung einer Höfeordnung die geschilderten Probleme lösen zu wollen, ist nicht zeitgemäß und nahezu wirkungslos!“, führte der Minister aus.

Schwerin - 19.10.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt