Qualifizierungsrichtlinie tritt in Kraft


Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU): Qualifizierungspaket geschnürt – erstmals unternehmensspezifische Maßnahmen zur Qualifizierung – Investition braucht Qualifikation

Am ersten Dezember tritt die Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie) in Kraft. „Die Wirtschaft ist im Wandel. Die Anforderungen wachsen, Spezialisierung und Qualifizierung für Beschäftigte wird gebraucht. Immer mehr Innovationen halten Einzug in die Produktionsabläufe. Gerade auch bei der fortschreitenden Digitalisierung werden mehr und vor allem andere Kompetenzen als bisher notwendig. Hier müssen wir mithalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Deshalb wollen wir mit einem neuen Förderprogramm neben den bisher schon bewährten Bildungsschecks erstmals auch Qualifizierungsprojekte von Unternehmen direkt fördern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Die Richtlinie ist am Montag (27. November) im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Erstmals unternehmensspezifische Maßnahmen zur Qualifizierung

Wenn Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit überregionalem Absatz für die Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, die Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Arbeitsplätze in dem Unternehmen oder für die berufliche Qualifizierung ihrer Beschäftigten einen externen Dienstleister beauftragen, können sie mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten direkt gefördert werden. Die Höchstförderung kann bis zu 100.000 Euro pro Förderfall betragen.

„Mir ist wichtig, den gesamten Prozess der Qualifizierung in den Firmen zu begleiten. Diese Förderung unterstützt die Unternehmen umfassend sowohl bei ihrer individuellen Personal- und Qualifizierungsplanung als auch bei der bedarfsgerecht gestalteten, berufsbegleitenden Weiterbildung ihrer Mitarbeiter“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. „Denn Fachkräftesicherung heißt nicht nur Arbeitnehmer von außen zu gewinnen, sondern das eigene Stammpersonal genauso im Blick zu haben. Das ist auch ein Beitrag dafür, die Betriebe konsequent beim technischen Wandel zu unterstützen.“

Berufliche Weiterbildung durch Bildungsschecks

Die Förderung durch Bildungsschecks steht auch künftig Unternehmen in nahezu allen Branchen zur Verfügung. Gefördert wird die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten durch Maßnahmen, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. „Bei der Qualifizierung von Mitarbeitern wird die Teilnahme sowohl an branchenübergreifenden als auch branchenspezifischen Weiterbildungen unterstützt. Mit dem neuen Förderprogramm können sich Unternehmen noch besser auf den vollziehenden technologischen Wandel einstellen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe.

Die Förderung erfolgt in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder in Höhe von bis zu 75 Prozent als De-minimis Förderung.

Für Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung ist die Zuwendung auf höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt. Bei abschlussorientierten Qualifizierungen ist die Zuwendung auf höchstens 3.000 Euro begrenzt.

Investition braucht Qualifikation

Bedarf für Qualifizierung besteht aktuell vor allem im maritimen Bereich. Die als neue Werftengruppe entstandenen „MV Werften“ sollen in den nächsten 10 Jahren hauptsächlich Kreuzfahrtschiffe für die Reedereien der Genting Gruppe bauen. Das Bauprogramm für die nächsten fünf Jahre hat einen Auftragswert von rund 3,5 Milliarden Euro. Hiermit verbunden sind umfangreiche Neuinvestitionen von über 200 Millionen Euro. Neben Genting haben aber auch die anderen Werften im Land gute Auftrags- und Beschäftigungslagen. Auf der zur Meyer-Gruppe gehörenden Neptun Werft wird in eine neue Schiffbauhalle für den Bau großer Maschinenraummodule investiert. „Um die anstehenden Investitionen erfolgreich umzusetzen, ist auch Qualifikation gefragt“, so Wirtschaftsminister Glawe. Gesucht werden im Land auch Fachkräfte beispielsweise in Bereichen wie Metallbau, Metallbearbeitung und Schweißtechnik sowie Elektrotechnik.

Darüber hinaus steht aber auch das verarbeitende Gewerbe insgesamt unter erheblichem Anpassungsdruck unter anderem im Rahmen der mit Wirtschaft 4.0 beschriebenen Digitalisierung in den Unternehmen.

Anträge einreichen

Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 - 3, 19055 Schwerin, einzureichen. Die Antragsunterlagen sind bei der GSA erhältlich oder können im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Schwerin - 27.11.2017
Text: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit