Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung
Länderübergreifender Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung
Norddeutsche Bundesländer prüfen ab 2018 gemeinsam
Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein richten zum 01. Januar 2018 einen gemeinsamen Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung (PDK-Nord) ein. Die Länder reagieren damit auf die reduzierte Zahl der Krankenkassen durch Fusionen und schaffen wirtschaftliche sowie effiziente Prüfstrukturen. Standort des neuen gemeinsamen Prüfdienstes wird Hamburg. Der erforderliche Staatsvertrag wurde jetzt von allen drei Ländern ratifiziert.
„Die Entscheidung für einen gemeinsamen Prüfdienst fiel bei den vielen Vorteilen, die sich durch die Zusammenarbeit ergeben, nicht schwer. Wir passen damit die Strukturen der Prüfdienste der Entwicklung im Gesundheitswesen an. Insbesondere durch die Fusionen bei den Krankenversicherungen in den letzten Jahren haben sich diese verändert“, so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Neben Synergieeffekten in der Prüfungsvorbereitung und -durchführung, die sich ebenfalls vorteilhaft für die geprüften Institutionen auswirken, können mit dem PDK-Nord auch personelle Ressourcen besser genutzt werden.“
„Die Zusammenarbeit mit den norddeutschen Ländern funktioniert schon auf vielen Ebenen, wie beispielsweise in der gewerblichen Wirtschaft oder im maritimen Bereich. Mit dem gemeinsamen Prüfdienst zeigen wir, dass wir gemeinsam neue Wege auch im Gesundheitsbereich gehen können. Das ist ein weiterer Schritt zu einer noch stärkeren Länderkooperation“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.
Schleswig-Holsteins Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, betont: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass vorhandene Arbeitskräfte bestmöglich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger agieren können. Ich erwarte, dass alle Beteiligten in der neuen Arbeitsstruktur dazu beitragen.“
Originäre Aufgabe eines Prüfdienstes der Krankenversicherung auf Länderebene ist die Prüfung von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in landesunmittelbarer Trägerschaft. Aufgrund von Fusionen bzw. Wechsel in der Aufsichtszuständigkeit befinden sich gegenwärtig in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein jedoch keine gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in landesunmittelbarer Trägerschaft mehr. In Hamburg fusionierte zuletzt die BKK Beiersdorf im Jahr 2016 mit der DAK Gesundheit. Diese hat zwar ihren Sitz in Hamburg, ihr Geschäftsgebiet umfasst jedoch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterliegt damit der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes.
In einem gesetzlich festgelegten Turnus von fünf Jahren sind jedoch weiterhin die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, die Prüfstellen und Beschwerdeausschüsse sowie die Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungen zu prüfen, die auch die Kosten der durchgeführten Prüfungen tragen. In den einzelnen Prüfdiensten muss das erforderliche Fachwissen vorhanden sein, um die gesamte Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der oben genannten Körperschaften prüfen zu können. Durch die Einrichtung eines gemeinsamen Prüfdienstes sollen die länderübergreifend vorhandenen Kompetenzen gebündelt und funktionsfähige sowie effektive Strukturen geschaffen werden.
Die Kosten für den PDK-Nord werden zunächst zu gleichen Anteilen von den drei Ländern getragen, abzüglich der durch die Prüfungen erzielten Einnahmen. Alle fünf Jahre erfolgt dann eine auf den Prüfaufwand und die entstandenen Kosten bezogene Gesamtabrechnung zwischen den Ländern.
Schwerin - 15.12.2017
Text: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit