Politisch motivierte Straftaten im Wahlkampf
Nur fünf Verurteilte bei 639 Straftaten
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion sind nur fünf Ermittlungsverfahren mit Bezug zu politisch motivierten Straftaten in Zusammenhang mit der Landtagswahl 2016 abgeschlossen worden. Insgesamt wurden 639 Straftaten registriert. Bei 425 Verfahren wurden die Ermittlungen eingestellt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Leif-Erik Holm:
„Die Zahlen sind so nicht hinnehmbar. Wahlfälschung, Körperverletzung, Bedrohung oder Diebstahl von Plakaten sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Vor allem sind sie auch ein Angriff auf die Meinungsfreiheit der Bürger und damit auf die Demokratie. Dabei ist es für mich nicht von Bedeutung, welche Partei geschädigt wurde, auch wenn die AfD besonders häufig betroffen war.
Wenn bisher nur in 0,8 Prozent der Fälle Täter verurteilt werden konnten, dann existiert offensichtlich keinerlei Abschreckung. Täter fühlen sich angesichts des geringen Verfolgungsdrucks wohl eher ermuntert, ihre kriminellen Anschläge auch während des nun beginnenden Bundestagswahlkampfs fortzuführen. Die Landesregierung muss hier deutlich mehr investieren und härter durchgreifen. Nur so können wir potentiellen Tätern klarmachen, dass wir unsere Freiheit kompromisslos gegen jeden Angriff verteidigen.“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage und Antwort der Landesregierung
Schwerin - 27.06.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern