Niederdeutsch ist anerkanntes Abiturprüfungsfach
Kultusministerkonferenz: Niederdeutsch ist anerkanntes Abiturprüfungsfach
Ministerin Birgit Hesse (SPD): Erlernen der plattdeutschen Sprache wird gleichberechtigt
Niederdeutsch ist als mündliches und schriftliches Prüfungsfach im Abitur jetzt offiziell anerkannt. Das hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in der KMK für die Aufnahme des Faches Niederdeutsch in die Liste der gegenseitig anerkannten unbefristet angebotenen länderspezifischen Prüfungsfächer in der Abiturprüfung stark gemacht.
„Die Anerkennung des Faches Niederdeutsch als Wahlpflichtfach ist eine tolle Nachricht“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Zugleich ist sie eine große Wertschätzung für alle, die sich für die Pflege unserer niederdeutschen Sprache einsetzen. Das Erlernen der plattdeutschen Sprache wird somit anderen Fächern gleichberechtigt und ist kein Zusatzangebot mehr. Insbesondere Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in denen das Niederdeutsche selbst eine wichtige Rolle spielt, haben sehr gelobt, dass sich Mecklenburg-Vorpommern für die Anerkennung eingesetzt hat. Dieser Rückhalt freut mich sehr“, betonte Hesse.
Die Anerkennung des Faches Niederdeutsch als Abiturprüfungsfach ist ein wichtiger Schritt für die Einrichtung der Profilschulen mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch zum Schuljahr 2017/2018. Ziel des Landes ist es, die Begabtenförderung an den Gymnasien und Gesamtschulen auszubauen. Sechs Gymnasien bzw. Gesamtschulen stärken ihr Profil im Bereich Niederdeutsch und werden Schwerpunktgymnasien bzw. Schwerpunktgesamtschulen, an denen Niederdeutsch als mündliches und schriftliches Prüfungsfach im Abitur belegt werden kann.
Grundlage des Faches Niederdeutsch ab Klasse 7 bis in die Qualifikationsphase ist ein entsprechender Rahmenplan. Ihm liegen die Bildungsstandards der KMK zugrunde. Die Bildungsstandards legen fest, welche fachbezogenen Kompetenzen eine Schülerin oder ein Schüler bis zu einem bestimmten Abschnitt in der Schullaufbahn entwickelt haben soll.
Schwerin - 03.03.2017
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur