Zuschuss für sozialen Wohnungsbau
Zuschuss für sozialen Wohnungsbau in Neubrandenburg
Bauminister Christian Pegel übergibt am Montag (28.08.2017) an die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft (NEUWOBA) zwei Zuwendungsbescheide zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von insgesamt 792.600 Euro für den Neubau von zwei dreigeschossigen Gebäuden. Der Zuschuss kommt aus dem Programm „Wohnungsbau sozial“.
In die beiden Neubauvorhaben Am Anger, Haus A und Haus B, fließt ein Zuschuss von jeweils 396.300 Euro. Es handelt sich um den Neubau von dreigeschossigen Gebäuden mit je neun barrierefreien Mietwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von je 518,67 Quadratmetern. Von den 18 Wohnungen sind sechs Wohnungen zur Nutzung durch Ein-Personenhaushalte und elf Wohnungen für Zwei-Personenhaushalte vorgesehen. Beide Gebäude verfügen über einen Personenaufzug. Die Barrierefreiheit ermöglicht vor allem älteren Menschen und Menschen mit Behinderung eigenständiges Wohnen.
Aus diesem Landesprogramm geförderte Wohnungen dürfen 20 Jahre lang nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen stellt die Kommune Wohnungssuchenden aus, deren Einkommen einen festgelegten Satz nicht überschreitet.
Die Nettokaltmiete darf in den ersten drei Jahren der Vermietung 5,50 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Ab dem vierten Jahr sind im Zweijahresrhythmus bis Ende der Belegungsbindung Mietsteigerungen um 25 Cent pro Quadratmeter erlaubt.
Gefördert wird ausschließlich der Bau von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen in Grund-, Mittel- und Oberzentren, in denen die Leerstandsquote vier Prozent unterschreitet.
Weitere Informationen zum Förderprogramm: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohnraumförderung/
Schwerin - 24.08.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung