Wahlbenachrichtigungen werden verschickt


Bundestagswahl 2017: Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen zugestellt


Mit Versand der Wahlbenachrichtigung ist der Empfänger in das Wählerverzeichnis der Stadt Neubrandenburg eingetragen und kann in dem angegebenen Wahlraum wählen. Jede Bürgerin und jeder Bürger darf von seinem Recht zur Wahl des 19. Deutschen Bundestag nur einmal Gebrauch machen.

Wenn der Wahlberechtigte am Wahltag verhindert ist, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Hierfür wird ein Wahlschein mit den entsprechenden Briefwahlunterlagen benötigt. Zur Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und per Post (frankierter Umschlag) an die Gemeindewahlbehörde gesendet werden. Die Briefwahlunterlagen werden sodann zugeschickt.

Einfacher und schneller geht es mit der Beantragung über das Internet. QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen, das Geburtsdatum komplettieren und den Wahlscheinantrag elektronisch übersenden. Möglich ist auch die Beantragung über die Internetseite der Stadt Neubrandenburg. Im Webbrowser www.neubrandenburg.de/wahlen eingeben, den Wahlscheinantrag komplett ausfüllen und absenden. Dabei bitte beachten: Immer die oben abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. mit angegeben.

Selbstverständlich kann man auch persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses den Antrag auf selbige stellen oder davon direkt Gebrauch machen. Hierzu bitte die Wahlbenachrichtigung und ein Personaldokument mitbringen, möglich ist dies vom 4. bis zum 22. September 2017 innerhalb der Öffnungszeiten des Einwohnerservice.

Wer Fehler in seiner bestehenden Anschrift feststellt, wird gebeten dies der Gemeindewahlbehörde mitzuteilen.

Neubrandenburg - 24.08.2017
Text: Pressestelle Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg am Tollensesee


Briefwahl zum 19. Deutschen Bundestag wird gut angenommen


Seit gestern hat das Briefwahllokal im Neubrandenburger Rathaus geöffnet. Bereits mehr als 600 BürgerInnen kamen persönlich in das Briefwahllokal, knapp 3900 Wahlscheine sind bisher beantragt (Internetwahlschein, postalisch, persönlich). „Wir freuen uns, dass die Wählerinnen und Wähler das Angebot der Briefwahl für den 19. Deutschen Bundestag rege annehmen“, so Gemeindewahlleiter Peter Modemann. Wer die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl im Rathaus wahrnehmen möchte, kann noch bis zum 22. September zu folgenden Öffnungszeiten vorbeikommen:

Mo.: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Di.: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Briefwahl sind der Personalausweis und die zwischenzeitlich zugestellte Wahlbenachrichtigung vorzulegen.

Neubrandenburg - 05.09.2017
Text: Pressestelle Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg am Tollensesee