Schöffenwahl 2018
Aufruf zur Mitwirkung an der Rechtsfindung in Strafsachen
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden auch aus der Stadt Neubrandenburg 96 Frauen und Männer, die am Amtsgericht oder am Landgericht Neubrandenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Stadt Neubrandenburg wohnen und am 01. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg www.neubrandenburg.de und auf www.schoeffenwahl.de
Interessenten für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl in ein Schöffenamt in Erwachsenen-strafsachen haben die Gelegenheit sich bis zum 31. Januar 2018 zu bewerben. Das Antragsformular kann von der Internetseite www.neubrandenburg.de unter Wahlen/Schöffenwahl 2018 -heruntergeladen werden.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gern das Bewerbungsformular zu. Bitte wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices unter der Telefonnummer (0395) 555 1111.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post an die Stadt Neubrandenburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abt. Einwohnerservice, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg oder per E-Mail an: lutz.burmeister@neubrandenburg.de.
Neubrandenburg - 13.11.2017
Text: Pressestelle Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg am Tollensesee