Netzentgelte werden gerechter verteilt


Entlastung für Stromkunden in M-V


Eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns für die Energiewende ist in greifbarer Nähe: Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben sich heute in Berlin auf das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog) geeinigt.

Darin enthalten ist die bundesweit einheitliche Verteilung der Kosten für den Ausbau der Übertragungsnetze an die Stromkunden. Bislang müssen die Bundesländer, die am meisten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen, auch überproportional für die Kosten des Netzausbaus aufkommen. Das Übertragungsnetz ist für den Weitertransport des sauberen Stroms in andere Bundesländer erforderlich. Dies führt dazu, dass die Stromkunden in den nord- und ostdeutschen Bundesländern höhere Strompreise zahlen müssen als ihre süd- und westdeutschen Nachbarn. Mit der Vereinheitlichung des so genannten Übertragungsnetzentgelts werden die Kosten des Ausbaus der Netze von 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW gleichmäßig auf alle Bundesländer verteilt.

„Das ist ein Grund zum Jubeln. Wir haben so lange für diese Angleichung gekämpft – und immer wieder ist sie, oft in letzter Sekunde, gescheitert. Ich freue mich wirklich riesig, dass wir nun doch noch vor der Bundestagswahl zu einer Einigung kommen“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel. „Faire Strompreise sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu höherer Akzeptanz und somit zu einem Gelingen der Energiewende“, betont der Minister. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber: „Dass die Angleichung erst ab 2019 und in kleineren Schritten erfolgt, als wir es uns gewünscht hätten. Aber dies ist ein Zugeständnis an die Länder, die künftig mehr an den Netzentgelten beteiligt werden als bisher, und daher durchaus tragbar.“ Binnen vier Jahren sollen die Übertragungsnetzentgelte schrittweise angepasst werden, so dass sie ab 2023 einheitlich sind.

Der zweite wichtige Punkt der Vereinbarung zwischen den Regierungskoalitionen betrifft die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte. Diese bekommen bislang dezentrale Energieerzeuger: Wenn die vor Ort erzeugte Energie vor Ort eingespeist wird, reduziert sich der erforderliche Netzausbau, lautet die Theorie. In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass gerade bei den witterungsabhängigen und somit schwankungsanfälligen Erzeugern für weniger ertragreiche Phasen das Netz doch erforderlich ist, um eine kontinuierliche Versorgung zu ermöglichen. Für Wind- und Solaranlagen wird das vermiedene Netzentgelt deshalb ab 2018 in drei gleichen Jahresschritten abgeschafft. Für ab 2018 errichtete Anlagen wird keines mehr gezahlt. „Das ist schneller, als wir gefordert haben. Wir waren von einer Abschmelzung in zehn Schritten ausgegangen“, sagt Christian Pegel überaus erfreut.

Für steuerbare dezentrale Anlagen wie Pumpspeicher- oder Biomassekraftwerke werden die vermiedenen Netzentgelte ab 2018 auf dem aktuellen Stand eingefroren.

„Insgesamt ist das ein guter und kluger Kompromiss, mit dem alle Bundesländer gut leben können sollten“, so Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister. Das Gesetz zur gerechteren Verteilung der Netzentgelte soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden und Ende der folgenden Woche den Bundesrat passieren.

Schwerin - 27.06.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung