Mopedführerschein mit 15


Modellversuch Mopedführerschein mit 15 nun auch in M-V

Ab sofort können sich Jugendliche ab 15 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern für den Mopedführerschein anmelden. Das Bundesverkehrsministerium hat dem Antrag des Landes zugestimmt, nachträglich in den Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“ aufgenommen zu werden. Die Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22.04.2013 wurde entsprechend geändert und dies heute (27.09.2017) im Bundesgesetzblatt verkündet.

„Die Fahrschulen und Fahrerlaubnisbehörden sind informiert und nehmen Anmeldungen entgegen. Die Dekra ist ebenfalls vorbereitet und kann die theoretischen und praktischen Prüfungen abnehmen“, sagt Verkehrsminister Christian Pegel. Er erhofft sich von der Teilnahme an dem Modellversuch Erkenntnisse darüber, ob der Führerschein mit 15 jungen Menschen mehr Mobilität ermöglicht: „Selbstbestimmte Mobilität, die nicht vom guten Willen eines Erwachsenen abhängt, sie zu fahren.“ Mecklenburg-Vorpommern sei prädestiniert für eine Teilnahme an dem Versuch. „Gerade im dünner besiedelten ländlichen Raum dürfte sich gut beobachten lassen, ob das Herabsetzen des Mindestalters für den Moped-Führerschein von 16 auf 15 Jahre den gewünschten Effekt bringt.“

In den teilnehmenden Bundesländern können Jugendliche bereits mit einem Alter von 15 Jahren in der Fahrschule den Führerschein der Klasse AM für Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erwerben. Dreh- und Angelpunkt des Versuchs ist die Frage: Sind auch 15-Jährige in der Lage, sich mit dem Moped sicher im Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich oder andere unverhältnismäßig stärker zu gefährden? Deshalb begleitet das Bundesamt für Straßenwesen (BaSt) den Versuch wissenschaftlich und untersucht, ob sich die 15-jährigen Mopedfahrer auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind seit Beginn des fünfjährigen Modellversuchs im Mai 2013 dabei. Brandenburg wurde im Frühjahr dieses Jahres nachträglich aufgenommen. Dies hat Mecklenburg-Vorpommern als Chance wahrgenommen, sich für die Restlaufzeit bis April 2018 ebenfalls noch anzuschließen.

„Angesichts bundesweiter Herausforderungen durch demographische Entwicklungen, nicht kürzer werdende Wege zwischen Wohnort und Schule oder Ausbildungsbetrieb sowie der finanziellen Grenzen, die dem Verkehr von Bus und Bahn auch bei uns im Land gesetzt sind, ist dieses Modellvorhaben ein überaus sinnvoller Versuch, selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen“, begründet Christian Pegel. Er hofft, dass der Führerschein mit 15 sich positiv auf die Sicherheit der jungen Fahrer auswirken könnte: „Der Moped-Führerschein mit 15 erfordert eine vollwertige Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Für ein Mofa hingegen, das 15-Jährige schon heute fahren dürfen, müssen sie nur eine sehr viel leichter zu erwerbende Prüfbescheinigung nachweisen. Für das Mopedfahren mit 15 besteht deshalb die begründete Hoffnung, dass die jungen Fahrerinnen und Fahrer durch die Fahrschulen erheblich intensiver auf die Anforderungen, aber auch auf die Gefahren des Straßenverkehrs - vor allem im Zusammenhang mit den gegenüber dem Radfahren höheren Geschwindigkeiten - vorbereitet werden.“

Der Minister stellt aber auch klar: „Ob der Versuch am Ende tatsächlich zu einem Gesetz für alle wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Dafür müssen wir die wissenschaftliche Auswertung abwarten.“

Schwerin - 27.09.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung