Modell für EU-Agrarpolitik nach 2020


Minister stellt Modell für EU-Agrarpolitik nach 2020 vor

„Veränderungen anschieben – Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 aus Mecklenburg-Vorpommern“ waren die Ausführungen unterschrieben, in denen der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, seine Vorschläge zur Neuausrichtung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 am heutigen 5. Dezember 2017 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte. Bereits gestern (4.12.17) diskutierte Minister Backhaus seine Vorschläge in Brüssel im Rahmen eines Arbeitstreffens mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Mitarbeitern der Kommission und Vertretern von Verbänden.

Das Wesentliche an dem Modell ist eine Neustrukturierung des bisherigen 2-Säulen-Modells. Alles, was auf der landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche geschieht, kann dabei über eine NEUE Erste Säule honoriert werden.

In der NEUEN Zweiten Säule verbleiben die Förderung aller investiven Maßnahmen und der ländlichen Entwicklung sowie die Förderung des auf besondere Areale beschränkten Vertragsnaturschutzes.

Die NEUE Erste Säule setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

1. Eine einheitliche Grundprämie von 100 €/ha. Sie ist Ausdruck der Anerkennung der durch europäische Rahmenbedingungen gegebenen höheren sozialen und ökologischen Standards gegenüber dem Weltmarkt.
2. Zusätzlich zu diesem Grundprämienbudget erhalten die Mitgliedstaaten als Zuschlag zu ihrer nationalen Obergrenze 3 Prozent für die Förderung von Junglandwirten und von 10 Prozent zum Grundprämienniveau für die Förderung von kleinen bäuerlichen Betrieben. Damit reagiert der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern auf die agrarstrukturellen Gegebenheiten in Europa.
3. Für die nach EU-Kriterien festgelegten benachteiligten Gebiete wird einheitlich eine Prämie von 25 €/ha gezahlt.
4. Für Rinder, Schafe und Ziegen wird auf der Grundlage des bestehenden Tierbestandes den Mitgliedstaaten ein Budget für eine Tierprämie in Höhe von 70 € je Tier (Raufutterverzehrende Großvieheinheit, RGV) bereitgestellt, betrieblich max. 2,0 RGV/ha.
5. Honorierung ökologischer Zusatzleistungen, die deutlich über den Ausgleich von betrieblichen Aufwendungen hinausgeht.

Mit der Erhöhung der Prämienzahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen um mindestens 15 bis zu 30 Prozent (im Vergleich zum derzeitigen Niveau) ist ein deutlicher Leistungsanreiz verbunden. Damit erhalten ökologische Zusatzleistungen erstmals eine betriebswirtschaftliche Komponente für den Landwirt. Allerdings wird der Landwirt auch für die Zahlung der Grundprämie einen Mindestumfang an ökologischen Zusatzleistungen erbringen müssen.

Der Minister erklärte das Grundprinzip so: „Die Gesellschaft hat Ziele formuliert. Der Landwirt kann sich als Dienstleister auf der Fläche freiwillig am Erreichen der Ziele beteiligen. Die Gesellschaft kauft die Leistung bei ihm ein.“

Während der Landwirt aktuell ca. 15% der Beihilfen durch die Art der Betriebsstruktur und die Bewirtschaftung seiner Flächen aktiv beeinflussen kann, werden es in Zukunft deutlich mehr als 50% sein.

Mit dem jetzigen Modell solle die GAP ein neues Fundament erhalten. Nicht die Reparatur und Rechtfertigung des Bestehenden, sondern die Neuausrichtung der GAP als klares Leistungsprinzip bilde künftig die Fördergrundlage. „Nur indem wir gesellschaftlich gewollte Leistungen honorieren, die einen höheren europäischen Mehrwert erbringen, können wir die GAP langfristig sichern“, unterstrich der Minister die Grundzüge seines Vorschlags.

Denn die GAP habe bislang nicht genug dazu beigetragen, wichtigen europäischen Mehrwert zu generieren. Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Biodiversitätsstrategie und des Klimaschutzprogramms liege Europa deutlich hinter den selbstgesteckten Zielen zurück. „Unsere Böden sind nach wie vor zu stark mit Nitrat belastet und auch der Bodenschutz ist eine wichtige Aufgabe zur Sicherung der Lebens- und Leistungsfähigkeit unserer Agrarlandschaft“, sagte der Minister. Deshalb könne es ein ‚Weiter so‘ nicht geben, weil dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz der Agrarpolitik nicht verbessert werde und die genannten Ziele nicht erreicht werden können.

Die Kernthesen zur neuen GAP nach 2020 sind in der Broschüre „Veränderungen anschieben. Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 aus Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht.

Schwerin - 05.12.2017
Text. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt