Mehr Staatsferne und Transparenz
Mehr Staatsferne und Transparenz beim Deutschlandradio
In Vertretung des Ministerpräsidenten hat heute der Stellvertretende Ministerpräsident Lorenz Caffier den Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Dieser beinhaltet neben kleineren Anpassungen beim Rundfunkstaatsvertrag und beim Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag insbesondere Änderungen beim Deutschlandradiostaatsvertrag.
Anlass der Änderungen beim DLR-Staatsvertrag ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag. „Speziell die Regelungen zur Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat in bisheriger Form hatten bislang gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen“, sagte Caffier. Wichtigste Forderung des Gerichts war, den staatlichen Einfluss auf die Gremien zu vermindern und den Anteil der staatlichen und staatsnahen Vertreter auf ein Drittel zu begrenzen. Caffier: „Es ging insgesamt um eine größere Staatsferne, es ging um mehr Transparenz in der Arbeit der Gremien.“
Diese Forderung werde auch für das Deutschlandradio umgesetzt. Von den zukünftig 45 Mitgliedern des Hörfunkrates wird nur ein Drittel von staatlichen Institutionen entsandt. 13 Mitglieder kommen aus den Ländern, zwei vom Bund. Weitere fünf Mitglieder werden von Verbänden und Organisationen gestellt, die schon jetzt entsendeberechtigt sind. Neun Verbände und Organisationen entsenden zum ersten Mal einen Vertreter oder eine Vertreterin. Der Verwaltungsrat des Deutschlandradios wird künftig 12 Mitglieder haben, auch hier nur ein Drittel durch Bund und Länder besetzt. Darüber hinaus werden zur Begrenzung des staatlichen Einflusses die Vorschriften der Inkompatibilität verschärft und die Mitgliedschaft in Hörfunkrat und Verwaltungsrat auf insgesamt drei Amtsperioden begrenzt.
Caffier: „Es geht also vor allem um eine Reihe von Veränderungen, insbesondere beim Deutschlandradio, vor allem bei den Regelungen zu größerer Staatsferne und mehr Transparenz mit wichtigen guten Entscheidungen für die Freiheit der Berichterstattung von Rundfunk und Film in Deutschland, ein gutes Beispiel in Europa.“
Schwerin - 05.04.2017
Text: Staatskanzlei