Landesregierung toleriert Kirchenasyl
AfD-Antrag abgelehnt
Die Landesregierung hat heute einen Antrag der AfD-Fraktion zur Durchsetzung geltenden Rechts beim Kirchenasyl abgelehnt. Dazu Holger Arppe, kirchenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion MV:
„Die Landesregierung hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass das sogenannte Kirchen-Asyl ‚keine rechtliche Grundlage‘ besitzt. In einer im Landtag geführten Debatte im März 2015 sagte Innenminister Lorenz Caffier, dass das Kirchenasyl nicht dazu genutzt werden dürfe, um die Überstellfristen im Rahmen des Dublin-Verfahrens systematisch verstreichen zu lassen.
Trotz dieser Klarstellung bezüglich staatlicher Hoheit fährt die Landesregierung einen Toleranzkurs gegenüber den Kirchen. Derzeit genießen in Mecklenburg-Vorpommern Dutzende Personen Kirchenasyl, deren Überstellfrist nach Dublin-III bald abläuft.
Die AfD fordert, dass besonders die Personen, die Kirchenasyl beanspruchen, um gezielt Fristen der Dublin-III-Verordnung verstreichen zu lassen oder um dauerhaft ihrer vollziehbaren Ausreisepflicht zu entgehen, in staatliche Obhut zu nehmen und abzuschieben sind. Der Staat muss konsequent für die Einhaltung seiner Gesetze eintreten und dadurch Kapazitäten für wirklich politisch Verfolgte.“
Schwerin - 13.07.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern