Landesregierung muss geltendes Recht durchsetzen


Landesregierung muss geltendes Recht in M-V durchsetzen

Wie eine kleine Anfrage des kirchenpolitischen Sprechers der AfD-Landtagsfraktion, Holger Arppe, ergab, befinden sich derzeit insgesamt 32 Migranten in 15 Gemeinden im sogenannten Kirchenasyl. Dabei würde es sich um „nachvollziehbar ausreisepflichtige Personen handeln, für die nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist“. Ferner räumte die Landesregierung ein, dass „grundsätzlich keine rechtliche Grundlage für das Kirchenasyl besteht“. Aus Rücksicht auf die „christlich-humanistische Tradition des Kirchenasyls“ würde dies aber von den Behörden toleriert.

AfD - Holger Arppe

(Foto: Privat)

„Das ist für uns ein nicht hinnehmbarer Zustand“, stellt Arppe klar. „Wir fordern die Landesregierung auf, geltendes Recht umgehend durchzusetzen.“ Es könne nicht sein, dass bestehende Regeln und Gesetze aus moralischen Erwägungen durch den Staat außer Kraft gesetzt werden. „Natürlich respektieren wir das humanitäre Engagement der Kirchen. Gleichwohl sind diese kein rechtsfreier Raum“, führt der Abgeordnete weiter aus. Der Staat könne nicht einerseits von den Muslimen Gesetzestreue verlangen und andererseits kirchliche Parallelwelten dulden. „Als AfD-Fraktion erwarten wir daher, dass alle Migranten, die sich derzeit im sogenannten Kirchenasyl befinden, entweder in staatliche Obhut genommen oder in jene EU-Staaten gebracht werden, die nach geltender Rechtslage für sie zuständig sind.“

Redaktioneller Hinweis:
Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2017/03/Anfrage-des-Abgeordtenen-Arppe-und-Antwort-der-Landesregierung.pdf

Schwerin - 29.03.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern