Land schließt Zuweisungsverträge
Land schließt Zuweisungsverträge mit Kommunen zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege
Das Sozialministerium will die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken und stellt für dieses Jahr 650.000 Euro zur Unterstützung einer integrierten Pflegesozialplanung und begleitender Projekte vor Ort zur Verfügung. Entsprechende Zuweisungsverträge schließt Ministerin Stefanie Drese in diesen Wochen mit allen sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten Rostock und Schwerin.
„Die meisten Menschen wollen ihren Lebensabend solange wie möglich zu Hause verbringen. Diesen Wunsch möchte ich sozialpolitisch noch stärker als bisher berücksichtigen“, betont Drese. Deshalb soll die Pflegeplanung nach Angaben der Ministerin an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten ausgerichtet sein.
Drese: „Wenn die Kommunen mit den weiteren vor Ort im Pflegebereich tätigen Akteuren ein gutes Netzwerk aus häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege etablieren, wird die Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtungen verhindert oder verzögert. Das liegt im Interesse der Pflegebedürftigen, die in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können und hilft, die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu bewältigen.“
Um die entsprechenden Bedingungen zu schaffen, gibt es finanzielle Hilfe vom Land. „Wir wollen damit die Landkreise und kreisfreien Städte in die Lage versetzen, die planenden und steuernden Funktionen zur Gestaltung nachhaltiger Pflegestrukturen besser ausfüllen zu können“, verdeutlicht Drese.
Die Verteilung der Mittel für die Pflegesozialplanung erfolgt nach der Anzahl der Einwohner/innen des jeweiligen örtlichen Trägers über 65 Jahre im Verhältnis zur Gesamtzahl dieser Einwohnergruppe in Mecklenburg-Vorpommern. Der jeweilige Zuweisungsempfänger kann nach Maßgabe des Zuweisungsvertrages mit dem Landessozialministerium die Mittel nach seinem Ermessen für die Durchführung eigener Vorhaben oder von Vorhaben Dritter verwenden.
Schwerin - 01.02.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung