Kompromisstext zur EU-Ökoverordnung ablehnen!
Minister Dr. Till Backhaus (SPD): Kompromisstext zur EU-Ökoverordnung ablehnen!
Am kommenden Montag, dem 20. November 2017, soll auf einer Sitzung des Sonderausschuss Agrar (SAL) der EU-Kommission über den Kompromisstext des Trilog-Ergebnisses zur EU-Ökoverordnung entschieden werden. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, erwartet, dass Deutschland den Entwurf ablehnt.
Minister Dr. Backhaus: „Ein wesentliches und einstimmiges Ergebnis der Agrarministerkonferenz am 29.09.2017 in Lüneburg war, dass die Verhandlungsergebnisse des Trilogs in wichtigen Punkten nicht den wesentlichen Zielstellungen der Novellierung entsprechen. Ziele wie das Gewährleisten eines fairen Wettbewerbs für Landwirte und Unternehmer, das effizientere Funktionieren des Binnenmarktes zu ermöglichen, das Verbrauchervertrauen in ökologische Erzeugnisse zu stärken oder die Regeln zum ökologischen Landbau zu verbessern werden weit verfehlt.“
Verwundert äußert sich Backhaus, dass über die Weiterverhandlung des aktuellen Entwurfes nunmehr die Fachebene und nicht die Agrarminister der Mitgliedsstaaten abstimmen. Minister Dr. Backhaus betont, dass sich Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hier nicht aus der Verantwortung ziehen darf und kann. Klares Ergebnis der Agrarministerkonferenz war auch, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Ergebnissen des Trilogs vom 28.06.2017 nicht zustimmt, wenn aus der Sicht der Länder offene Forderungen nicht erfüllt sind.
„Kompromisse machen meiner Meinung nach nur Sinn, wenn wir, wie ursprünglich angestrebt, insgesamt tatsächlich Fortschritte bei der Weiterentwicklung der ökologischen Erzeugung im tierischen und pflanzlichen Bereich erzielen. Das ist aktuell nicht der Fall“ ,so Minister Dr. Backhaus.
Hintergrund:
Nach über drei Jahren Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat über eine Revision der EU-Ökoverordnung wird das Ziel verfolgt, die Verhandlungen abzuschließen.
Neben wenigen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission im Sinne der genannten Zielstellungen sind allerdings gravierende und nicht akzeptable Defizite im Entwurf zur Revision der EU-Öko-Verordnung auf Basis der Ergebnisse des Trilogs vom 28.06.2017 verankert. Zu nennen sind zum Beispiel:
- Für viele Jahre keine Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte und Unternehmen aufgrund von mehr als 60 delegierten - und Durchführungsrechtsakten.
- Deutlich höherer Bürokratieaufwand und höhere Verwaltungskosten für die Bundesländer, die Landwirte und die Unternehmen (z. B. Aufbau einer aus fachlicher Sicht nicht sinnvollen Datenbank für Tiere).
- Nicht kalkulierbare Risiken für Landwirte und Unternehmen durch praxisferne Auflagen zur Vermeidung von Kontaminationen sowie absehbare Zunahme von Konflikten mit angrenzenden konventionell-wirtschaftenden Nachbarn.
- Geringere Standards im Bereich der Tierhaltung (Zulassen des Schnäbelkupierens bei Geflügel und des Schwänzestutzens bei Schafen, keine Begrenzung der Gebäudegröße bei Geflügel etc.).
- Keine Festlegung von zusätzlichen Standards dort wo es dringend notwendig gewesen wäre (z. B. Geflügel).
- Ausweitung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern der EU durch Aufweichung von Vorgaben, Nicht-Weiterentwicklung bestehender Auflagen (z. B. zur Saatgut-Datenbank), Einführung neuer unbestimmter Rechtsbegriffe sowie Fehlen wichtiger Definitionen (z. B. zum räumlichen Umfang des Begriffs ‚Region‘).
- An vielen Stellen verweist der Revisionsentwurf auf die VO 625/2017 und nutzt nicht die Möglichkeit zu eigenständigen Lösungen. Dadurch ergeben sich an vielen Stellen Brüche, Unvereinbarkeiten bis hin zu widersprüchlichen Regelungen. Ein sachgerechtes und effizientes Kontrollsystem wird damit erheblich erschwert, teils sogar unmöglich gemacht.
Schwerin - 14.11.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt