Justiz des Landes feiert 25-jähriges Jubiläum


Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern feiert 25-jähriges Jubiläum

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet am 1. Juli 1992 war die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern neu aufgestellt. Die Justizministerin, die Präsidentin und die Präsidenten der Obergerichte und der Generalstaatsanwalt würdigen das Jubiläum mit einem Dank an alle Justiz-Mitarbeiter. Mit einer Woche der Justiz wird das Jubiläum im Herbst landesweit gefeiert.

Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU): „Der 1. Juli 1992 war ein entscheidender Tag für unser Bundesland. Die systemtreue DDR-Justiz war endgültig Geschichte. Errichtet wurde die unabhängige Säule unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. In unserem Land war neben neuen Gerichtsbarkeiten und der neu aufzubauenden Staatsanwaltschaft auch der Vollzug neu zu strukturieren. Allen Beschäftigten, die die rechtsstaatliche Justiz aufgebaut haben, gilt mein Respekt und mein besonderer Dank an diesem Tag. Aufgabe der Politik bleibt es, eine bürgernahe und starke Justiz für die Zukunft zu sichern.“

Burkhard Thiele, der den Aufbau der Justiz im Land von Beginn an begleitet hat und nun Präsident des Oberlandesgerichts in Rostock ist, blickt auf die vergangenen Jahre zurück: „Zweieinhalb Jahrzehnte Justiz Mecklenburg-Vorpommern: eine Erfolgsgeschichte. Für mich ist diese in erster Linie mit den Richterinnen und Richtern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbunden, die die Justiz mit Leben erfüllen und durch ihre engagierte Arbeit tagtäglich dafür einstehen, dem Recht Geltung zu verschaffen und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtstaat zu gewinnen und zu erhalten. Die überwiegende Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die in den Anfangsjahren sehr viel Energie in den Aufbau gesteckt haben, ist auch heute noch aktiv. Der nun bevorstehende Generationenwechsel ist für die Justiz die nächste große Herausforderung.“

Generalstaatsanwalt Helmut Trost hebt die seit 25 Jahren gute Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit Polizei und Gerichten hervor: „Nach der Wiedervereinigung stand zunächst die Bewältigung der Vielzahl aller Verfahren unter schwierigen Bedingungen im Vordergrund. Später galt es, die Qualität der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zu steigern und dem Niveau der alten Bundesländer anzupassen, das in einem funktionierenden Rechtsstaat erwartet werden muss. Diesen Herausforderungen haben sich die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Mecklenburg-Vorpommerns mit Erfolg gestellt. Sie haben dem Gesetz entsprechend Strafverfolgung ohne Ansehen der Person betrieben und dazu beigetragen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat gestärkt worden ist. Zugleich haben sie durch ihre Beteiligung an den strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren daran mitgewirkt, dass politisch Verfolgte des SED-Regimes Genugtuung erfahren haben, und auch auf diese Weise dem Rechtsstaat gedient.“

Als Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern sagt Prof. Dr. Michael Sauthoff zum Jubiläum: „Die Verwaltungsgerichte des Landes sind seit ihrem Bestehen im Jahre 1991 die unentbehrliche Stütze des Rechtsstaats. Sie garantieren den Bürgerinnen und Bürgern den für einen Rechtsstaat unentbehrlichen Rechtsschutz gegenüber Rechtsverletzungen der öffentlichen Hand. Zugleich haben sie mit ihrer Rechtsprechung zum Aufbau und zur Entwicklung der Rechtsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich von Staat und Verwaltung beigetragen.“ Als Präsident des Finanzgerichts ergänzt Prof. Dr. Michael Sauthoff: „Das Finanzgericht hat die zentrale Aufgabe des Rechtsschutzes, die der Steuerstaat erfordert, in den 25 Jahren seines Bestehens eingenommen und entwickelt. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen im Land ebenso wie der Finanzverwaltung die notwendige Rechtssicherheit im Steuerrecht. Hinzu kommt seit einigen Jahren die Bedeutung des Gerichtes für den Rechtsschutz in Angelegenheiten des Kindergeldrechts.“

Die Präsidentin des Landessozialgerichts, Birgit Freund, erinnert: „Im Hinblick darauf, dass in der ehemaligen DDR keine Sozialgerichtsbarkeit existierte, musste sie sich als völlig neuer Gerichtszweig etablieren. Die ersten Jahre waren geprägt durch die mit der Wiedervereinigung einhergehenden juristischen Herausforderungen, z. B. bei der Überführung des Rentenrechtes von den alten auf die neuen Bundesländer. Den Bürgern wurde erstmals die Möglichkeit gegeben, sich zur Durchsetzung sozialer Ansprüche an unabhängige Gerichte zu wenden. Seit 2005 bis heute ist die Arbeit in der Sozialgerichtsbarkeit maßgeblich durch die Bewältigung der auf die sogenannten Hartz-Reformen zurückzuführenden Klageflut geprägt.“

Auch der Präsident des Landesarbeitsgerichts M-V, Alfried Kampen, würdigt das Jubiläum „25 Jahre Justiz“ in Mecklenburg-Vorpommern: „Bis Ende der 1990er Jahre sah sich die Arbeitsgerichtsbarkeit in Anbetracht der sehr hohen Fallzahlen vor große Herausforderungen gestellt. Dank der hohen Einsatzbereitschaft aller Beschäftigten der Arbeitsgerichte sowie des Landesarbeitsgerichts ist es gelungen, für die Rechtssuchenden sowohl in zeitlicher, als auch in inhaltlicher Hinsicht eine dem Rechtsfrieden dienende Bearbeitung zu gewährleisten. Für die Zukunft ist für mich entscheidend, den guten Qualitätsstandard trotz der bestehenden und erheblichen Altersstrukturprobleme zu sichern.“

Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet am 1. Juli 1992 gab es keine Kreis- und Bezirksgerichte mehr, sondern Amts- und Landgerichte. Neu waren neben dem Oberlandesgericht auch Fachgerichtsbarkeiten, die in der Übergangszeit nach der Wiedervereinigung bis Juli 1992 per Verordnung über die Zuständigkeit der Gerichte einigen Kreis- und Bezirksgerichten zugeordnet waren. Das Jubiläum 25 Jahre Justiz in Mecklenburg-Vorpommern wird landesweit gefeiert. Die Aktionswoche wird im Herbst stattfinden.

Schwerin - 01.07.2017
Text: Justizministerium