Integrationsfonds des Landes
Dagmar Kaselitz (SPD): Integrationsfonds des Landes wird gut genutzt
Die Integrationsbeauftragte des Landes, Dagmar Kaselitz, zeigt sich erfreut über die sehr gute Inanspruchnahme des vom Sozialministerium aufgelegten Integrationsfonds in Höhe von jeweils einer Million Euro für die Jahre 2016 bis 2018.
„Viele Kommunen haben bereits von den Fördermöglichkeiten Gebrauch gemacht und Anträge gestellt. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass die Mittel über den kompletten Zeitraum vollständig abgerufen werden“, sagte Kaselitz heute in Schwerin.
Mit den Fördermitteln würden viele kleine und sinnvolle Projekte zur gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten unterstützt, die dabei gleichzeitig die lokale Bevölkerung mit einbinden. Kaselitz: „Das ist gut angelegtes Geld. Denn die eigentliche Integrationsleistung findet vor Ort statt.“
Mit den vom Land geförderten Vorhaben, die sich über das gesamte Land verteilen, sollen vor allem gesellschaftliche Werte und Normen vermittelt sowie Vorbehalte auf beiden Seiten abgebaut werden, so die Integrationsbeauftragte. Es gehe um das gegenseitige Kennenlernen, regelmäßige Treffen, aber auch um Sport- und Kulturangebote sowie um Spiel und Spaß. Parallel dazu würden die Zugewanderten ihre deutschen Sprachkenntnisse durch den direkten Austausch mit den Einheimischen deutlich verbessern.
Das Land zahlt aus dem Integrationsfonds 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent. Den Antrag stellen dürfen kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte sowie Ämter und Gemeinden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sofern sie das Projekt nicht selbst initiiert haben, geben sie als Erstempfänger die Fördergelder an die Projektträger (z.B. Vereine, Stiftungen, Initiativen) weiter.
Kaselitz: „Wer Integration zu Recht fordert, muss sie auch fördern. Dazu bekennt sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch darüber hinaus gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten für Integrationsprojekte, wie z.B. beim Landessportbund, der Ehrenamtsstiftung MV oder durch verschiedene Förderprogramme auf Bundesebene.“
Schwerin - 09.02.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung