Integrationsförderrat gibt wichtige Impulse
Ministerin Stefanie Drese (SPD): Integrationsförderrat gibt wichtige Impulse für die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen
Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Kabinettssitzung mit dem 10. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates für den Zeitraum vom 1. November 2012 bis 31. Oktober 2016 beschäftigt und eine Stellungnahme verabschiedet. Bericht und Stellungnahme werden nun zeitnah dem Landtag zugeleitet.
„Der Integrationsförderrat hat in den vergangenen Jahren erneut einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen und damit zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen geleistet“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung. So habe der Integrationsförderrat in vermehrtem Umfang gegenüber der Landesregierung Empfehlungen ausgesprochen. Insbesondere sei deutlich gemacht worden, dass die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen alle Lebens- und Rechtsbereiche berühren.
Drese: „Die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Gremium kann durchweg als gut, sachorientiert und vertrauensvoll bezeichnet werden. Positiv ist, dass mehrere Ressorts das Anhörungsrecht sehr weit ausgelegt haben, indem sie dem Integrationsförderrat sämtliche beabsichtigte Rechtsetzungs- und sonstigen Vorhaben zugeleitet haben.“
In der gemeinsam von allen Ministerien beschlossenen Stellungnahme der Landesregierung wird insbesondere auf die konsequente und nachhaltige Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes in den Verwaltungen des Landes und den kommunalen Körperschaften eingegangen. Auch die Vorgaben und Handlungsanweisungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention werden befolgt.
Drese: „Schwerpunkte sind dabei die Barrierefreiheit zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die uneingeschränkte Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die schrittweise Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems, der Abbau von Kommunikationsbarrieren in den öffentlich-rechtlichen Medien und die Förderung der Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.“
Nach Angaben der Sozialministerin wird der im Jahr 2013 verabschiedete Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2017 evaluiert und in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben. Ebenso werden das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und seine Rechtsverordnungen novelliert, so Drese.
„Der Integrationsförderrat hat seit der Aufnahme seiner Arbeit seine Aktivitäten ständig gesteigert und für die Arbeit der Landesregierung im Berichtszeitraum wichtige Impulse gegeben“, sagte Drese. „Für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit mit den Ministerien möchte ich im Namen der Landesregierung dem Integrationsförderrat meinen Dank aussprechen.“
Hintergrund:
Der Integrationsförderrat ist ein seit 2000 bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtetes Beratungsgremium. Er ist der Einzige seiner Art in Deutschland. Der Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Integrationsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind. Vorsitzender ist Martin Jantzen, Landesverband M-V der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
Schwerin - 28.02.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Ministerin Stefanie Drese (SPD) würdigt Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat zum Abbau von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen
Sozialministerin Stefanie Drese empfing heute den Vorstand des Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Der Integrationsförderrat ist ein seit dem Jahr 2000 bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtetes Beratungsgremium. Er ist der Einzige seiner Art in Deutschland.
Integrationsförderrat
Ministerin Drese mit dem Vorsitzenden des Integrationsförderrates, Martin Jantzen, Gerhard Evers (1. stellvertretender Vorsitzender) und der Leiterin der Geschäftsstelle, Karin Polaschek (Foto: SM)
„Der Integrationsförderrat leistet einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen und damit zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, betonte Drese nach dem Treffen mit dem Vorsitzenden Martin Jantzen und den beiden Stellvertretern Gerhard Evers und Heike Roock. Mit zahlreichen Aktivitäten und Empfehlungen unterstütze und berate der Integrationsförderrat die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen.
Drese: „Das heutige Gespräch und der gerade dem Landeskabinett vorgelegte Tätigkeitsbericht haben deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Integrationsförderrat und der Landesregierung sachorientiert und vertrauensvoll ist. Unsere gemeinsamen Schwerpunkte sind die Herstellung einer weitgehenden Barrierefreiheit, die uneingeschränkte Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die schrittweise Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems, der Abbau von Kommunikationsbarrieren in den öffentlich-rechtlichen Medien und die Förderung der Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.“
Drese kündigte an, dass der Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Jahr evaluiert und im Anschluss noch in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben wird. „Ebenso werden das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und seine Rechtsverordnungen novelliert“, so Drese. In diesem Zusammenhang soll auch der Integrationsförderrat zum Inklusionsförderrat umbenannt werden.
Schwerin - 13.03.2017
Text: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung