Gülle-Sperrfrist beendet


Vielerorts Einschränkungen wegen Bodenfrost

Am 31. Januar endete die durch die geltende Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phophat. Betroffen von der Sperrfrist sind neben der Gülle u.a. auch Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Diese Dünger dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden. Vielerorts sind aufgrund der kalten Jahreszeit jedoch weiterhin Einschränkungen zu beachten.

„Auch wenn die Ausbringung von Dünger rein rechtlich ab dem 1. Februar wieder möglich ist, so lässt der aktuelle Bodenzustand dieses derzeit noch nicht zu. Der Boden ist hierzulande noch flächendeckend gefroren mit einer Frosttiefe zwischen 5 und 20 cm, in erheblichen Teilen des Landes auch schneebedeckt und damit nicht aufnahmefähig. Die Prognosen des Deutschen Wetterdienstes deuten zwar darauf hin, dass die Böden in den kommenden Tagen weiter auftauen, allerdings werden sie dann größtenteils wassergesättigt sein, was die Aufnahmefähigkeit des Bodens ebenfalls beeinträchtigt. Auf diesen Flächen dürfen daher auch nach Ende der Sperrfrist vorerst keine Düngemittel ausgebracht werden“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Ohnehin sind Düngemittel im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass die Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste sowie Einträge in die Gewässer vermieden werden“, sagte der Minister weiter. Da diese Voraussetzungen in den nächsten Tagen nicht vorliegen werden, rät er von einer Düngemittelausbringung vorerst ab.

Schwerin - 01.02.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt