Grundgesetzänderung: Keine privaten Autobahnen!
Zur heute von Bundesrat beschlossenen Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel eine Autobahngesellschaft zu gründen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan Reuken:
„Diese Änderung des Grundgesetzes ist der Einstieg in die Privatisierung der Autobahnen. Zwar sind die Autobahnen weiterhin unveräußerliches Eigentum des Bundes, allerdings steht jetzt trotzdem einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft nichts mehr im Wege. Autobahnen sind Volkseigentum und dürfen Privatunternehmen keinen Profit bescheren. Wenn es um die Infrastruktur geht, darf sich der Staat zudem nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Leidtragenden sind am Ende wieder die Bürger.“
Schwerin - 02.06.2017
Text: Alternative für Deutschland Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern