Grünes Licht für „Wittenburg Village“


Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die Anträge der Stadt Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung im Zusammenhang mit dem Projekt „Wittenburg Village“ bewilligt. Das Prüfverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung vorliegen.

Damit steht die Ampel für die Stadt Wittenburg auf Grün. Sie kann nun ihre kommunalen Planungen einleiten und den Bebauungsplan für das Gesamtvorhaben „Wittenburg Village“ aufstellen. Dieses setzt sich aus Factory-Outlet-Center (FOC), Hotelerweiterung, Feriendorf, Spiel- und Sportanlagen sowie Schwimmbad zusammen. Der Bebauungsplan muss sicherstellen, dass „Wittenburg Village“ als Gesamtpaket umgesetzt wird. Das ist eine Maßgabe des Zielabweichungsbescheids. „Ein FOC ohne die anderen Bausteine wird es nicht geben“, sagt Infrastrukturminister Christan Pegel.“

Er begründet seine Zustimmung zu dem Vorhaben: „Die umfangreichen Analysen dazu zeigen, dass keine nachhaltig negativen Auswirkungen durch das FOC auf Branchenmix und Angebotsattraktivität der innerstädtischen Geschäftslagen und somit auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Städte im Einzugsgebiet zu befürchten sind. Die Gutachter bewerten die Ansiedlung des FOC als wirtschaftsstrukturell, städtebaulich und raumordnerisch verträglich.“

An die Bewilligung ist eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. So darf die Gesamtverkaufsfläche des FOC 12.600 Quadratmeter in 60 Geschäften nicht übersteigen. Für die geplanten Sortimente Bekleidung, Schuhe/Lederwaren und Sonstiges sind Obergrenzen festgelegt.

Im FOC dürfen ausschließlich Markenartikel angeboten werden, die zum Beispiel als Auslaufmodelle oder Artikel zweiter Wahl den Verkauf als Outlet-Ware rechtfertigen. Diese Markenartikel sind mit einem Preisabschlag von mindestens 20 Prozent auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers anzubieten.

Der Investor schließt mit der Stadt Wittenburg und dem Energieministerium als Vertreter des Landes einen Vertrag, der die o.g. Bedingungen enthält. Eingeschlossen ist die Vereinbarung, dass ein Einzelhandelsgutachter in den ersten zwei Jahren nach Eröffnung jährlich sowie in den darauf folgenden sechs Jahren alle zwei Jahre die Einhaltung dieser Kriterien prüft.

Der Investor verpflichtet sich, Feriendorf, Spiel- und Sportanlagen und Anlagen für Outdoor-Aktivitäten sowie Schwimmbad binnen sechs Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplans fertigzustellen. Für die Hotelerweiterung hat er maximal sieben Jahre Zeit.

Der Vorhabenträger ist zudem verpflichtet, in seiner Anlage eine Tourismusinformation von mindestens 60 Quadratmetern einzurichten. Die Fläche hat er der Stadt Wittenburg kostenfrei zu überlassen, solange das FOC betrieben wird. Für ihren Betrieb und Maßnahmen zur Vermarktung der Region zahlt der Investor monatlich 2500 Euro an die Stadt.

Zahlen und Fakten

- Größe „Wittenburg Village“: ca. 35 Hektar
- erwartete Besucher: ca. 1,5 Millionen/Jahr, davon 1 Million im FOC
- Investitionssumme: ca. 71,6 Millionen Euro
- neue Arbeitsplätze: ca. 570

Weitere Vorgaben

FOC:
- Architektur muss sich an norddeutschen/landestypischen Baustil anlehnen

Hotelerweiterung:
- auf maximal 600 Betten in mehrstöckigem Hotelneubau

Feriendorf:
- ca. 90 Ferienhäuser plus Zentraltrakt mit Rezeption, Restaurants sowie Gästehaus mit ca. 100 Zimmern
- maximal 730 Betten

Spiel- und Sportanlagen:
- z. B. Tennisplätze, Kletterpark, Mountain-Bike-Parcours, Golf Driving Range auf ca. acht bis zehn Hektar Fläche

Schwimmbad:
- mit Bad-, Sauna- und Wellnessbereich
- auch zur Nutzung für Schul-, Sport- und Vereins- sowie öffentliches Schwimmen

Verfahren

Aufgrund der zu erwartenden überregionalen Auswirkungen des FOC war für das Vorhaben ein Raumordnungsverfahren (ROV) erforderlich. Dieses hat das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg durchgeführt. Ziel des ROV war es, die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens zu beurteilen.

In das ROV wurde ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) für das Outlet Center integriert. Die Stadt Wittenburg hatte beim Energieministerium einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser bezog sich auf die dem FOC entgegen stehenden Ziele von Landesentwicklungsprogramm und Regionalem Raumordnungsprogramm Westmecklenburg, insbesondere die Auswirkungen auf den Einzelhandel in den Innenstädten der Gemeinden im Einzugsgebiet des FOC. Das ROV mit integriertem ZAV ist damit abgeschlossen.

Weblink: Die Unterlagen zum Verfahren sind online einsehbar unter http://www.raumordnung-mv.de

Schwerin - 13.12.2017
Text: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung


Enttäuschung über Entscheidung zum Factory-Outlet-Center in Wittenburg

Negative Effekte für Schwerin zu befürchten

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier hat sich enttäuscht über die Entscheidung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zur Zulassung eines Factory-Outlet-Centers im so genannten „Wittenburg Village“ geäußert. „Schwerin bedauert diese Entscheidung. Bei den seit Jahren stagnierenden Umsätzen im stationären Einzelhandel fürchten wir für Schwerin negative Auswirkungen. Deshalb hat sich die Stadt klar gegen Pläne für ein Factory-Outlet-Center sowohl in Wittenburg als auch in Schwerin ausgesprochen. Es bleibt zu hoffen, dass die prognostizierte Sogwirkung des ,Wittenburg Village‘ für die Region tatsächlich eintritt und dass sie die negativen Effekte überwiegt, die Einzelhändler in Schwerin und anderen Städten nun hinnehmen müssen.“

Schwerin - 13.12.2017
Text: Pressestelle Landeshauptstadt Schwerin