Vorpommern-Greifswald erhält Förderhöchstsätze
Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält Förderhöchstsätze – Gewerbegebiete Pasewalk und Pommerndreieck intensiver vermarkten
Wirtschaftsminister Harry Glawe: Vorpommern weiter unterstützen – Bereitstellung von attraktiven Gewerbegebieten ist Grundvoraussetzung für neue Ansiedlungen
Ab diesem Jahr gelten im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald Höchstsätze für die Förderung von Investitionen bei Unternehmen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). „Wir können Unternehmen und potentielle Investoren in Vorpommern noch besser unterstützen. Neben einer intensiven Investorenwerbung werden wir die Weiterentwicklung und den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in diesem Jahr vorantreiben. Die Bereitstellung von attraktiven Industrie- und Gewerbegebieten ist die Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen und im Ergebnis für mehr neue Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.
Neue Fördersätze in Kraft getreten
Bislang galten die erhöhten Fördersätze nur in Teilen des Landeskreises Vorpommern-Greifswald. Hierzu zählen die ehemaligen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow. Die Fördersätze sind ab Januar um fünf Prozentpunkte angehoben worden. Damit gelten bis 2020 für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald Fördersätze von 20 Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere und 40 Prozent für kleine Unternehmen. Neu hinzugekommen sind die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen/Tutow sowie die Stadt Greifswald.
Vorpommern weiter unterstützen – Gewerbliche und wirtschaftsnahe Förderung seit 1990
„Ziel ist es, intensiv für neue Ansiedlungen zu werben. Zu den internationalen Positionierungen der Großgewerbestandorte in Schwerin und Laage sollen im östlichen Landesteil die Großgewerbestandorte Pommerndreieck bei Grimmen sowie der Standort Pasewalk national und international vermarktet werden“, sagte Glawe. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind seit 1990 für 1.390 Investitionsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaftsförderung (zum Beispiel Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen) insgesamt rund 528 Millionen Euro Zuschüsse des Wirtschaftsministeriums bewilligt worden. Dadurch können Investitionen in Höhe von 2,24 Milliarden Euro realisiert werden. Mit Abschluss aller Vorhaben werden rund 12.900 Arbeitsplätze neu entstanden sein und über 21.000 Arbeitsplätze gesichert (Stand: Anfang November 2015).
Seit 1990 sind im Landkreis Vorpommern-Greifswald für Vorhaben im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur (zum Beispiel Gewerbegebiete, Wasserwanderrastplätze, Promenaden) insgesamt 498 Millionen Euro Zuschüsse des Wirtschaftsministeriums bewilligt worden. Dadurch werden Investitionen in Höhe von 690,5 Milliarden Euro umgesetzt.
Beispiele für Neuansiedlungen in Vorpommern
Die Deutsche Bogenn GmbH, eine Tochterfirma der türkischen MIR Technologie Holding, baut im Fährhafen Sassnitz-Mukran ein neues Werk zur Herstellung von Rohren (65 Arbeitsplätze). Die Continental Reifen Deutschland GmbH siedelt sich in der Hansestadt Anklam an (20 Arbeitsplätze). Am Pommerndreieck errichtet die AkkuSys Akkumulator und Batterietechnik Nord GmbH in der Gemeinde Süderholz eine neue Betriebsstätte (20 Arbeitsplätze). Die D. Bruns Service GmbH baut in Klein Bünzow bei Anklam eine neue Service-Werkstatt für Land- und Baumaschinentechnik (14 Arbeitsplätze).
Unterstützung für Wirtschaft und Kommunen
Antragsberechtigt im Rahmen der GRW-Förderung sind beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei Errichtungs- oder Erweiterungsinvestitionen. Große Unternehmen werden bei Errichtungsvorhaben unterstützt. Bei Erweiterungsvorhaben wird bei großen Unternehmen die Einführung neuer Produkte oder Prozessinnovationen gefördert. Darüber hinaus können dies auch Kommunen bei wirtschaftsnahen und touristischen Infrastrukturmaßnahmen sein.
Erweiterte Fördergebietskulisse
Die Fördergebietskulisse wird erweitert um die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen/Tutow sowie der Stadt Greifswald. Die beiden Ämter gehörten vor der Kreisgebietsreform zum Landkreis Demmin und Greifswald war kreisfrei. Sie verfügten somit über keine Landesgrenze zu einem sogenannten A-Fördergebiet (Höchstfördergebiet). In Deutschland gibt es kein Höchstfördergebiet mehr. Hierzu zählen nur Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist – wie die anderen neuen Bundesländer auch - ein sogenanntes prädefiniertes C-Fördergebiet (strukturschwache Region). Der Landkreis grenzt an Polen. Das Nachbarland ist ein A-Fördergebiet.
Hintergrundinformationen zur neuen GRW-Förderkulisse
Die Fördergebietskarte legt fest, welche deutschen Regionen für regionale Investitionsbeihilfen unter den EU-Förderrichtlinien in Betracht kommen und welche Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen der Fördergebiete gewährt wird.
Für die Förderkulisse in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das Förderhöchstsätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Grenzt ein C-Fördergebiet an ein A-Fördergebiet, darf die in dem betreffenden C-Fördergebiet zulässige Beihilfeintensität angehoben werden. Dies gilt ab 2017 nun für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ausnahme bildet deshalb ab 2017 bis 2020 der gesamte Landkreis Vorpommern-Greifswald. Hier gelten Fördersätze von 20 Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere und 40 Prozent für kleine Unternehmen.
Schwerin - 05.01.2017
Text: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit