Minister Backhaus empfängt Zempiner


Minister Dr. Till Backhaus (SPD) empfängt Zempiner – Ministerium beziffert erste Schäden

Am kommenden Dienstag (31.01.) empfängt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bürgermeister von Zempin Werner Schön, die Kioskbesitzerin Petra Hofmann sowie Fischer aus der Gemeinde im Landwirtschaftsministerium in Schwerin.

„Ich habe zu dem Gespräch eingeladen, um noch einmal mit allen Beteiligten in ruhiger und sachlicher Atmosphäre die nächsten Schritte zu besprechen. Bei meinem Vorort-Besuch kurz nach der Sturmflut waren die Gemüter verständlicherweise sehr erhitzt. Ich sage ganz ausdrücklich: Mir ist die besondere geografische Lage von Zempin und die Bedeutung des Tourismus für die Gemeinde sehr bewusst. Die Landregierung ist bereit zu helfen, wo es möglich und notwendig ist. Dafür wurde unter Koordinierung meines Ressorts eine Arbeitsgruppe der zuständigen Ministerien eingerichtet. Die Schadensaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Täglich treffen neue Schadensmeldungen ein, die fachlich und auf ihre Relevanz hin untersucht werden“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Im Februar lädt der Minister die Bürgermeister aller Küstengemeinden zu einem Treffen ein. Gemeinsam mit ihnen möchte er besprechen, welche Maßnahmen in den betroffenen Gebieten schon umgesetzt wurden und in welchen Regionen noch Handlungsbedarf besteht. „Unser erklärtes Ziel ist es, die Strände und Küsten des Landes bis Ostern, wenn die Urlaubssaison wieder losgeht, in neuem Glanz erstrahlen zu lassen“, betonte Backhaus.

Auf Initiative des Landwirtschafts- und Umweltministers wurde innerhalb weniger Tage nach der Sturmflut ein Hilfsfonds zur Beseitigung der Sturmflutschäden an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, an öffentlichen touristischen Bauwerken und Stränden sowie an kommunalem Eigentum eingerichtet. Insgesamt stehen dafür 25 Mio. € zur Verfügung. 10 Mio. € kommen aus dem Agrarministerium, der Rest aus dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden nur nachhaltige Maßnahmen, deren Bestand unter Beachtung der Küstendynamik langfristig gesichert ist. Die Kommunen müssen sich entsprechend ihrer Finanzkraft an den Kosten beteiligen.

„Die Kommunen sind über die Zuständigkeiten und Fördervorrausetzungen informiert. Wichtig ist jetzt, dass die Anträge auf Schadensbeseitigung schnell bei den Ministerien landen und Kostenschätzungen enthalten“, so Backhaus.

Die Schäden an Küstenschutzanlagen des Landes werden vom Landwirtschaftsministerium bislang auf ca. 1 Mio. € geschätzt. Die Wasser- und Bodenverbände meldeten darüber hinaus Schäden in Höhe von 200.000 €. Das Innenministerium beziffert die Schäden an kommunalem Eigentum auf aktuell 4 Mio. €. Der Aufspülbedarf zur Wiederherstellung von Schutzdünen wird auf Basis der Daten aus der Küstenbefliegung aktuell ermittelt.

Schwerin - 26.01.2017
Text: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt