Mehr Berechtigte können Bewohnerparkausweis nutzen
Ab sofort können wieder mehr Berechtigte einen Bewohnerparkausweis für Greifswald beantragen. So werden künftig auch Bewohner von so genannten „Erwerbs-Zweitwohnungen“ berücksichtigt. Das betrifft Menschen, die hauptberuflich in Greifswald arbeiten und vorwiegend ihre Wohnung hier nutzen. Sie können in Greifswald aber keinen Hauptwohnsitz anmelden, weil ihre Familie an einem anderen Ort lebt und dort ihren Lebensmittelpunkt hat. Außerdem wird eine so genannte „Pflegevignette“ ausgegeben. Diese ist für Angehörige gedacht, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied mit anerkanntem Pflegegrad betreuen. Die Stadtverwaltung setzt damit umgehend einen Vorschlag aus der gestrigen Bürgerschaftssitzung um. In Greifswald konnten seit Oktober 2016 nur noch Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen. Damit soll die angespannte Parksituation vor allem in den Abend- und Nachstunden in einigen Greifswalder Stadtgebieten entschärft werden.
Bewohnerparkausweise werden im Tiefbau- und Grünflächenamt, Bereich Verkehrslenkung, Stadthaus, Markt 15 ausgegeben. Weitere Infos unter www.greifswald.de
Greifswald - 04.04.2017
Text: Pressestelle Universitäts- und Hansestadt Greifswald