Bürgerschaft berät in Dringlichkeitssitzung
Bürgerschaft berät in Dringlichkeitssitzung am 14.3. erneut über geplante Namensänderung der Universität
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kommt am Dienstag, dem 14. März, um 18 Uhr in der Stadthalle zu einer Dringlichkeitssitzung zusammen. Sie wurde von der CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Kompetenz für Vorpommern und Peter Multhauf von den LINKEN beantragt. Während der Sitzung soll noch einmal über den Namenspatron der Ernst-Moritz-Arndt-Universität diskutiert werden. Die Antragsteller streben eine Stellungnahme der Bürgerschaft an den Senat zur beabsichtigten Änderung des Universitätsnamens an.
Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder erklärte heute: „Das Namensrecht liegt bei der Universität. Sie sollte nun die Chance nutzen, die Abstimmung über den Namen innerhalb der Universität auf eine breitere Basis zu stellen, gleichzeitig aber auch die Menschen der Region mehr einzubeziehen.“
Begründung der Dringlichkeit (Auszug aus dem Antrag der Einbringer)
„…
Die Dringlichkeit der beantragten Bürgerschaftssitzung, welche gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 GO BS begründet werden muss, ergibt sich in aller Regel daraus, dass durch die Sitzung Schaden von der Stadt abgewendet wird und die Behandlung des Beratungsgegenstandes nicht mehr bis zur nächsten regulären Sitzung aufgeschoben werden kann (vgl. Gentner in: Darsow/Gentner/Glaser/ Meyer, Komm. zur KV M-V, § 29 Rn 17 - zur Dringlichkeit eines TO-Punktes). Hierzu ist im konkreten Fall folgendes auszuführen.
Nach dem das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V am 07.03.2017 bekannt gegeben hat, dass der Senatsbeschluss vom 18.01.2017 über die Streichung des Namensbestandteils „Ernst-Moritz-Arndt„ aufgrund eines Formfehlers nicht rechtmäßig ist, wurde seitens der Universität verlautbart, dass in der am 15.03.2017 stattfindenden Senatssitzung erneut über die Streichung des Namensbestandteils/der Änderung des Universitätsnamens beschlossen werden soll. Damit die Stadt das Recht aus der genannten Kooperationsvereinbarung wahrnehmen kann, muss dies selbstverständlich in einer Bürgerschaftssitzung vor der Senatssitzung erfolgen. Daraus ergibt sich die Dringlichkeit der beantragten Bürgerschaftssitzung.
…„
Tagesordnung
für die Dringlichkeitssitzung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am Dienstag, 14. März 2017 um 18:00 Uhr, im Kaisersaal der Stadthalle Greifswald, Robert-Blum-Straße
- öffentlicher Teil -
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung
3. Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner
4. Diskussion über den Namenspatron der Ernst-Moritz-Arndt Universität und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
4.1. Stellungnahme der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an den Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität zur beabsichtigten Änderung des Universitätsnamens
CDU-Fraktion, Fraktion Kompetenz für Vorpommern, Herr Multhauf, interfraktionell angestrebt
5. Mitteilungen des Oberbürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt
6. Vorschläge, Anregungen und Fragen der Mitglieder der Bürgerschaft
7. Mitteilungen der Präsidentin
8. Schluss der Sitzung
Greifswald - 09.03.2017
Quelle: Pressestelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald